Wenn Neubauten errichtet oder Veränderungen an Bauten vorgenommen werden, ist dafür eine Baugenehmigung notwendig, sofern diese nicht nach §§ 63 oder 64 HBO baugenehmigungsfrei sind. Den entsprechenden Bauantrag stellen Sie schriftlich.
Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind.
Mit der Eingabe und Absendung Ihrer Daten erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Angaben zum Zwecke der Beantwortung Ihrer Anfrage und etwaiger Rückfragen entgegennehmen, zwischenspeichern und auswerten. Sie können dem jederzeit widersprechen (Widerrufsrecht). Siehe auch unsere Datenschutzerklärung.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie auf unsere Interessentenliste mit aufgenommen werden möchten. Bitte geben Sie auch an, für welchen Ortsteil Sie einen Bauplatz suchen.
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Ein Bebauungsplan regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und die Nutzung einer von Bebauung frei zu haltenden Fläche. Bebauungspläne sind Satzungen, an die Bauherren sich halten müssen. Eingesehen werden können die Pläne vor Ort im Fachbereich Bauwesen und Stadtentwicklung im Rathaus der Stadt Nidderau oder in der unten stehenden Übersicht. Diese wird laufend ergänzt.
Die Stadt Nidderau gehört zum Regionalverband FrankfurtRheinMain. Der Regionalverband erarbeitet für Frankfurt und 74 umliegende Städte und Gemeinden einen gemeinsamen Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP).
Somit sind Ballungsraum FrankfurtRheinMain, Regionalplan und Flächennutzungsplan in einem gemeinsamen Planwerk zusammengefasst.
Informationen zum Regionalen Flächennutzungsplan finden sie hier:
Der Pfaffenhof im Ortskern von Erbstadt wurde 1747 als Wirtschaftshof des Klosters Ilbenstadt und „Sommerresidenz“ des dortigen Abtes errichtet.
In den vergangenen Jahrzehnten gab es immer wieder Ansätze und Überlegungen zur Nutzung des Areals, welches als Kleinod des Stadtteils Erbstadt bezeichnet werden kann.
Am 06.04.2022 startete die Stadt gemeinsam mit interessierten Bürgern einen Rundgang durch das Ensemble. Dies ist der Beginn eines Arbeitskreises zur Gestaltung und Nutzung des Pfaffenhofs.
Der örtliche Förderkreis Pfaffenhof und Vereine sind nun gemeinsam mit interessierten Bürgern aufgerufen, in einem ersten Schritt Ideen „zu spinnen“ und offen Ideen zu entwickeln.
Die Verwaltung nimmt Meldungen von Interessenten auf und unterstützt bei der Organisation.
das Hauptgebäude mit seinen derzeitigen Nutzungen,
das Außengelände
Es wurden die bestehenden Nutzungen, die technischen Rahmenbedingungen, die bekannten Bedarfe und die Wünsche angesprochen.
Ziel ist es unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen mittel- und langfristig ein Gesamtkonzept zu entwickeln und eine Aufwertung der Nutzung aber auch der optischen Gestaltung umzusetzen.
Alte Wehr Eichen:
Nach dem Umzug der Freiwilligen Feuerwehr Eichen in das neuen Gerätehaus im November 2021 gilt es nun im Dialog mit Bürgern und Vereinen eine Lösung für die nachfolgende Nutzung der Liegenschaft zu finden.
Am 29.03.2022 startete die Stadt gemeinsam mit interessierten Bürgern einen Rundgang durch das Gebäude mit anschließendem Workshop im Saal von Saalbau Schmid. Es ging darum gemeinsam mit interessierten Bürgern in einem ersten Schritt Ideen „zu spinnen“ und offen Ideen zu entwickeln.
Dabei wurden viele Ideen für eine gemeinschaftliche Nutzung unter Erhaltung der Bausubstanz entwickelt.
Die technischen und rechtlichen Möglichkeiten sind hierbei zu prüfen.
Einig war man sich, dass die Liegenschaft mittelfristig zunächst für die Unterbringung der Flüchtlingshilfe als Lagerraum und für die Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge im Obergeschoss genutzt werden soll.
Die Verwaltung nimmt Meldungen von Interessenten auf und unterstützt bei der Organisation.
Das Landesamt für Denkmalschutz ist im Bereich der Stadt Nidderau dafür zuständig, den Schutz und die Erhaltung von Kulturdenkmälern sicherzustellen, Gefahren abzuwenden und in bestimmten Fällen auch die Bergung zu veranlassen.
Es setzt dabei das öffentliche Interesse an der Bewahrung von historischen Gebäuden sowie Gesamtanlagen oder Ensembles um. Dazu zählen auch historische Grünanlagen und die damit verbundenen Frei- und Wasserflächen. Es ist Genehmigungsbehörde im Sinne des Hessischen Denkmalschutzgesetzes und befindet im Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen über die genehmigungspflichtigen Maßnahmen. Dazu zählen natürlich das teilweise oder vollständige Zerstören und Beseitigen sowie das Verbringen an einen anderen Ort. Aber auch die Umgestaltung, die Instandsetzung, Sanierung und Renovierung sind genehmigungspflichtige Maßnahmen.
Wer also zum Beispiel das Dach neu eindecken, die Fassade streichen oder neu verputzen oder Fenster erneuern möchte, sollte sich im Vorfeld mit der Denkmalschutzbehörde abstimmen.
Wie die Baudenkmäler sind auch die Bodendenkmäler nach dem hessischen Denkmalschutzgesetz ein Kulturdenkmal. Es handelt sich dabei um eine Sache, die Zeugnis, Überrest oder Spur menschlichen, tierischen oder pflanzlichen Lebens ist und zudem aus einer Epoche oder Kultur stammt, für die Ausgrabungen und Funde eine der Hauptquellen wissenschaftlicher Erkenntnis sind.
Diese Denkmäler unterliegen deshalb einem besonderen Schutz. Schon das gezielte Suchen nach Bodendenkmälern bedarf einer Erlaubnis. Entsprechende Genehmigungen stellt das Landesamt für Denkmalpflege Hessen aus.