Abfallentsorgung
Allgemeine Informationen zur Anmeldung kommunale Entsorgung
Jeder Haushalt wird laut Abfallsatzung an die kommunale Entsorgung angeschlossen (Anschluss- und Benutzungszwang). Die schriftliche An- bzw. Abmeldung erfolgt durch den Grundstückseigentümer. Ausgeliefert werden Behälter für Rest- und Bioabfall sowie für Altpapier.
Gelbe Behälter für Verpackungsabfälle werden durch die Firma Veolia geliefert und können unter der Rufnummer 06661/96960 beauftragt werden. Reklamationen können unter der Rufnummer 06184/9272-0 erfolgen.
Mülltonne nicht geleert, Müll festgefroren und andere Katastrophen. Bitte beachten Sie, dass nicht geleerte Abfallgefäße bis zum nächsten Werktag nach der Abholung, 12 Uhr, reklamiert werden müssen! Reklamationen, die danach eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Reklamationen bitte direkt an: nicole.hartenfeller@nidderau.de und kommunen@weisgerber-umweltservice.de
Die Firma Weisgerber wird umgehend informiert. Nicht geleerte Mülltonnen müssen immer draußen stehen bleiben, bis die nachgeholte Leerung erledigt wurde.
Bei unvollständigen Leerungen aufgrund von Frost oder verkeilten bzw. festgeklebten Abfällen kann eine erneute Anfahrt zur vollständigen Nachleerung aus logistischen Gründen leider nicht angeboten werden. Da nur der ausgeschüttete Anteil der Abfälle berechnet wird, entstehen für den verbliebenen Rest im Behälter keine Gebühren.
Im Winter kann der Müll bei frostigen Temperaturen schon einmal festfrieren. Abhilfe schaffen Eierkartons auf dem Boden der Mülltonne und das Einwickeln der feuchten Küchenabfälle in Zeitungspapier. So kann überschüssige Feuchtigkeit am besten aufgesogen werden und die Abfälle frieren nicht so leicht an. Behälter, die zwischen den Leerungen im Hof, unter Dach oder in der Garage stehen, sollten möglichst erst am Abfuhrtag (bis 5.30 Uhr!) bereitgestellt werden und nicht dem Nachtfrost ausgesetzt sein.
Abfallgebühren
Sollte der Restmüllbehälter einmal nicht ausreichen, kann zusätzlich ein städtischer Restmüllsack zur Abholung bereitgestellt werden. Die Entsorgungsgebühr wird bei der Ausgabe im Bürgerbüro oder auf dem Wertstoffhof erhoben, die befüllten Säcke werden bei der Abfuhr nicht mehr verwogen.
Verpackungsabfälle
Die Entsorgung der Verpackungsabfälle gehört nicht zu den kommunalen Aufgaben. Sie erfolgt aktuell durch die Firma Veolia. Die Entsorgungskosten sind bereits im Produktpreis enthalten (z. b. Joghurt, Margarine usw., wenn mit dem Lizenzzeichen „Grünen Punkt“ gekennzeichnetElektrogeräte
Groß- und Kleingeräte: Gebührenfreie Abgabe bei der Firma AQA, Philipp-Reis-Straße 2 a, Mo. - Fr. 8:00 - 16:00 Uhr.
Nur Kleingeräte: Gebührenfreie Abgabe am Wertstoffhof.
Nur Großgeräte: Gebührenfreie Straßensammlung nach telefonischer Anmeldung bei der Firma AQA: 06051/9710-33333 (Mo. - Do. von 8:00 – 16:00 Uhr, Fr. bis 13:30 Uhr). Wartezeit bis zu sechs Wochen.
Abgeholt werden: schwere TV-Geräte (Röhrengeräte ab 55 cm und Flachbildschirme ab 110 cm Bildschirmdiagonale), Haushaltsgroßgeräte (Elektroherde, Trockner, Waschmaschinen, Gefrierschränke, Klimageräte) aus privaten Haushalten und öffentlichen Einrichtungen. Gewerbebetrieben wird die vorherige Rücksprache mit AQA empfohlen. Das einzelne Gerät muss von max. zwei Personen geladen werden können (max. 80 cm x 200 cm; max. 50 kg).
Nicht abgeholt werden einzelne Kleingeräte wie z. B. elektrische Zahnbürsten, Bügeleisen, Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, Möbel mit elektronischen Bauteilen.
Neu! Möbel mit elektronischen Bauteilen, wie z. B. zum Verstellen von Lattenrosten und TV-Sesseln, gehören seit dem 01.08.2018 zum Elektroschrott. Gebührenfreie Abgabe an der Deponie in Gelnhausen-Hailer. Die Abgabe am Wertstoffhof und bei der Firma AQA ist nicht möglich. Lässt sich das Elektronikbauteil ausbauen, kann z. B. ein Lattenrost über den Sperrmüll entsorgt werden.
Erhalt von Müllsäcken
Müllsäcke erhalten Sie in der Tourist Information:
Keine Ergebnisse gefunden.Altpapier
Behältergrößen: 240 und 1.100 Liter
Behälterfarbe: grün (teilweise blau)
Abfuhr: 4-wöchentlich
Bei der Abfuhr werden nur die Behälter geleert. Neben dem Behälter abgelegtes Altpapier wird nicht mitgenommen. Falls die Papiertonne nicht ausreichen sollte, können Papier, Pappe und Kartonagen auf dem Wertstoffhof gebührenfrei abgegeben werden.
Biomüll
Behältergröße: 120 Liter
Behälterfarbe: braun
Abfuhr: 14-tägig (wöchentlich im Juni, Juli und August)
Was tun, wenn der Bioabfall in der Biotonne festfriert?
Im Winter kann der Müll bei frostigen Temperaturen festfrieren. Dies betrifft oftmals die Abfälle in der Biotonne. Abhilfe schaffen eine ausreichende Lage Eierkartons auf dem Boden der Mülltonne und das Einwickeln der feuchten Küchenabfälle in genügend Zeitungspapier. So kann überschüssige Feuchtigkeit am besten aufgesogen werden und die Abfälle frieren nicht so leicht an. Behälter, die zwischen den Leerungen im Hof, unter Dach oder in der Garage stehen, sollten möglichst erst am Abfuhrtag (bis 5.30 Uhr!) bereitgestellt werden und nicht dem Nachtfrost ausgesetzt sein. Kommt es dennoch zu unvollständigen Leerungen aufgrund von Frost oder verkeilten bzw. festgeklebten Abfällen, kann eine erneute Anfahrt zur vollständigen Nachleerung aus logistischen Gründen nicht angeboten werden. Da nur der ausgeschüttete Anteil der Abfälle berechnet wird, entstehen für den verbliebenen Rest im Behälter keine Gebühren.
Die Verwaltung appelliert weiterhin an alle Nidderauer Bürger, bei der Nutzung der Biotonne konsequent auf Plastiktüten zu verzichten. Das gilt auch für sogenannte „kompostierbare“ Biomülltüten aus Plastik, die verstärkt im Handel zu finden sind. Sie bestehen nur zum Teil aus nachwachsenden Rohstoffen und benötigen für den Abbau wesentlich länger als die gesammelten Küchenabfälle, um die es geht. Im Kompostwerk werden diese Tüten deshalb genauso aussortiert, wie die mineralölbasierten Plastiktüten. Ziel ist es in den Kompostwerken schadstofffreie, hochwertige Komposte zu erzeugen, die in der Landwirtschaft und Gartenbau eingesetzt werden können und so regionale Nährstoffkreisläufe schließen. Die Kontrollen der Biomülltonne haben begonnen. Tonnen die falsch befüllt sind bzw. wo der Bioabfall in plastikartigen Vortrenntüten eingeworfen wurde, erhalten einen roten Anhänger, dass die Tonne falsch befüllt wurde. In diesem Fall muss die Tonne nachsortiert werden und kann bei der nächsten Abfuhr wieder bereitgestellt werden.
Gartenabfälle
Wichtig: Bereitstellung nur in Papiersäcken bzw. gebündelt (mit kompostierbarer Schnur).
Die Einsammlung der Gartenabfälle erfolgt sechsmal pro Jahr. Die Bereitstellung darf frühestens einen Tag vor der Abfuhr erfolgen. Bitte beachten: früher bereit gestellte Gartenabfälle beeinträchtigen das Stadtbild und ziehen leider weitere Müllablagerungen und Ungeziefer an!
Nicht abgefahren werden zu schwer befüllte Säcke (über 15 kg) sowie Gartenabfälle in Pappkartons, Kunststoffsäcken oder Kunststoffbehältern wie Speiskübel, Gartentaschen u. ä., die von den Müllwerkern einzeln ausgeschüttet werden müssten. Ausgeschlossen sind weiterhin Fallobst, Grassoden, Erde und Wurzeln sowie nicht gebündelter Baumschnitt.
Abgefahren werden sperrige Gartenabfälle in Bündeln (Baum- und Strauchschnitt bis max. 1 m Länge und 20 cm Stamm-Durchmesser). Weiterhin Rasenschnitt und Laub (beides möglichst angetrocknet) in kompostierbaren Papiersäcken ohne Beschichtung.
Hunde in Nidderau
Müllverwiegung
Sperrmüll sowie Rest- und Biomüll werden in Nidderau seit dem 01.01.2003 verwogen.
Rest- und Biomüllverwiegung: Bei der Leerung wird der volle Abfallbehälter am Fahrzeug hinten automatisch angehoben und am höchsten Punkt jeweils vor der Leerung und direkt nach der Leerung gewogen. Die Differenz stellt das Gewicht der ausgeschütteten Abfallmenge dar. Sollte also z. B. im Winter ein Teil des Tonneninhaltes festgefroren sein und nicht abgeschüttet werden können, wird diese zurück bleibende Menge nicht berechnet. Bei jeder erfolgten Leerung werden aus eichrechtlichen Gründen mindestens 5 kg Abfall in Rechnung gestellt, auch wenn das Gewicht z. B. bei 0,5 bzw. 1,5 kg liegt. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, die Tonne nur dann leeren zu lassen, wenn sie mindestens halbvoll ist. Die Rest- und Biomülltonnen sind mit einem Chip (unsichtbar) und einer Behälternummer versehen. Das ermittelte Gewicht wird mit der Chipnummer verknüpft, im Bordcomputer gespeichert und an die Verwaltung übermittelt.
Wichtig: Notieren Sie sich Ihre Behälternummern! Vergleichen Sie die von Ihnen notierte Nummer mit der im Gebührenbescheid genannten Behälternummer. Beide Nummern müssen übereinstimmen. Sie finden die Behälternummer auf dem weißen Etikett an der seitlichen Tonnenwand.
Achten Sie nach der Leerung, darauf, den richtigen Müllbehälter auf Ihr Grundstück zu holen. Eine zusätzliche Kennzeichnung auf dem Deckel kann dabei helfen.
Sperrmüllverwiegung: Die Waage wiegt in 5-kg-Schritten und rundet das Wiegeergebnis auf bzw. ab. Sperrmüllgewichte bis einschließlich 100 kg werden mit einer Pauschalgebühr abgerechnet. Bei Gewichten über 100 kg wird für den Gewichtsanteil über 100 kg zusätzlich zum Pauschalbetrag eine Gewichtsgebühr erhoben.
Restmüll
Behältergrößen: 120, 240 und 1.100 Liter sowie städtische Restmüllsäcke
Behälterfarbe: schwarz
Abfuhr: 4-wöchentlich
Sondermüll und Schadstoffmobil
Am Schadstoffmobil des Main-Kinzig-Kreises können folgende Schadstoffe gebührenfrei abgegeben werden: Spraydosen (auch „leere“ Dosen!), Feuerlöscher, Fieberthermometer, Schuhcreme, Kerzenreste (Stearin) Körperpflegemittel, Pflanzenöl, Frittierfett (Kleinmengen aus Privathaushalten) und Möbelpolitur.
Annahmebedingungen:
– je Annahmetermin pro anliefernde Person max. 100 kg oder 100 Liter Sonderabfälle.
– Gesamtgewicht bzw. Gesamtvolumen eines Behältnisses unter 20 kg bzw. 20 Liter.
– Die Abfälle sind unvermischt und nach Art getrennt abzugeben (außer Wandfarbe).
– Flüssige Abfälle sind grundsätzlich in geschlossenen Behältnissen abzugeben. Keine Annahme von Wandfarbe, eingetrocknete Reste gehören in den Restmüll und Altöl wird über den Handel entsorgt.
Sperrmüll (Straßenabfuhr)
Sperrmüll ist sperriger Restmüll, der nicht in die graue Hausmülltonne passt. Es werden zwölf Abholungen pro Jahr angeboten. Zwei Anmeldungen bis 300 kg sind über die Grundgebühr frei und in der jährlichen Abfallgebühr inbegriffen.
Eine Sperrmüllanmeldung muss spätestens 7 Tage vor Ausführungstermin storniert werden! Nicht rechtzeitig stornierte Termine, gelten als durchgeführte Sperrmüllanmeldung und werden von den zwei kostenfreien Abholungen abgezogen. Eine Stornierung muss (fristgerecht) schriftlich vorgenommen werden unter: sperrmuell@nidderau.de
Aktuelle Sperrmülltermine:
- Windecken, Eichen und Erbstadt: 13. Dezember 2023
- Heldenbergen und Ostheim: 14. Dezember 2023
Da die Termine sehr schnell voll werden, möchten wir Sie bitten, den Antrag zeitnah bei uns abzugeben. Sollte Sie den Antrag bei uns abgegeben haben und ein Termin steht nicht mehr zur Verfügung, melden wir uns bei Ihnen.
Die Abfallgebühren für Sperrmüll finden Sie hier.
Antragsformular:
Die Anmeldung ist auch online möglich: Onlineformular Sperrmüll
oder als PDF zum Download. Anmeldung Sperrmüll
Was gehört in den Sperrmüll und was nicht? Info Sperrmüll
Standort der Container für Wertstoffe
Verpackungen mit dem grünen Punkt
Die Entsorgung der Verpackungsabfälle gehört nicht zu den kommunalen Aufgaben und erfolgt aktuell durch die Firmen Veolia und Remondis. Behälterbestellungen können unter der Rufnummer 06661/96960 beauftrag werden und Reklamationen können unter der Rufnummer 06184/9272-0 erfolgen.
Behältergrößen: 240 und 1.100 Liter sowie gelbe Säcke
Behälterfarbe: gelb
Gelbe Säcke sind in verschiedenen Geschäften sowie an der Rathauspforte und auf dem Wertstoffhof erhältlich.
Wertstoffsammelstelle
Wertstoffsammelstelle
Der Wertstoffhof steht allen Nidderauer Bürgern zur Verfügung, die an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen sind und Abfallgebühren zahlen. Angenommen werden haushaltsübliche Mengen aus privaten Haushalten. Wir bitten zu beachten, dass es zu Wartezeiten kommen kann. Bitte reduzieren Sie möglichst die Anzahl der Personen, die im Fahrzeug mitfahren. Kinder sollten nach Möglichkeit nicht zum Wertstoffhof mitgenommen werden, andernfalls dürfen sie aus Sicherheitsgründen das Fahrzeug während des Wartens und Abladens auf dem Wertstoffhof nicht verlassen.
Um einen reibungslosen Betrieb auf dem Wertstoffhof zu gewährleisten sind Betriebs- und pandemiebedingt folgende Vorgaben zu beachten:
Auf der Anlage gilt es, den Abstand von 1,50 m einzuhalten, falls nötig eine Hilfsperson mitzubringen, um die Fahrzeuge zügig zu entladen und unnötige Wartezeiten für die nachfolgenden Kunden zu vermeiden. Abfälle wie z. B. Bauschutt können nur in Behältern angeliefert werden. Loser Bauschutt im Anhänger wird nicht angenommen.
- Bitte Personalausweis mitführen für Wohnortnachweis (Stichproben!).
- Am besten bereits zuhause beim Einladen alles übersichtlich vorsortieren; dies ermöglicht ein zügiges Ausladen auf dem Wertstoffhof und verringert dort unnötige Wartezeiten.
- Die Anfahrt ist nur aus einer Richtung zugelassen; bitte an die wartenden PKW anschließen.
- Der Einlass ist bis 5 Minuten vor der Schließung möglich.
- Mengenbegrenzung: max. 1 m3 pro Anlieferung und Tag. Um allen wartenden Tageskunden zu ermöglichen, ihre Abfälle abzugeben, sind einzelne Großanlieferungen sowie mehrfache Anfahrten pro Tag nicht möglich.
- Nicht angenommen werden TV- und Computerbildschirme, große Elektrogeräte (z. B. Waschmaschinen), gelbe Säcke, Altöl und gefährliche Abfälle (siehe auch Schadstoffmobil). Altöl wird über den Handel entsorgt und Wandfarbe gehören in den Restmüll (eingetrocknete Reste).
- Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten!
Folgende Wertstoffe werden angenommen:
gebührenpflichtig:
- Restmüll in Säcken, Sperrmüll
- Bauschutt, Baustoffe auf Gipsbasis, Flachglas (nur in Behältern), Reifen
- behandeltes Altholz (nur Außenbereich: Zäune, Haustüren, Fensterrahmen usw.)
gebührenfrei:
- Altpapier, Pappe, Karton, Altmetall, Flaschenkorken, CDs
- Kleine Elektrogeräte (z. B. Bügeleisen, Wasserkocher)
- Handys, LED- und Energiesparleuchten, Auto- und Gerätebatterien, Akkus
- Grünschnitt, wie Laub, Baum-, Strauch- und Rasenschnitt (max. 1m Länge und 20 cm Stammdurchmesser)
Abfallgebühren 2023 Wertsoffsammelstelle
Öffnungszeiten Wertstoffsammelstelle 2023
ganzjährig Freitag: 13:00 - 18:00 Uhr
Samstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr01. März - 31. Oktober zusätzlich Mittwoch und Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr Die Wertstoffsammelstelle ist an folgenden Brückentagen geschlossen:
Samstag, 30.03.2024 (Ostersamstag)
Freitag, 10.05.2024 (Christi Himmelfahrt)
Freitag, 31.05.2024 (Fronleichnam)
Die Wertstoffsammelstelle hat an folgenden Brückentagen geöffnet:
Samstag, 11.05.2024
Samstag, 01.06.2024
Bitte beachten:
Bei extremen Witterungsbedingungen (Hitze/Wind) können die Öffnungszeiten abweichen. Aktuelle Informationen bitte von der Internetseite der Stadt Nidderau bzw. den Sozialen Medien entnehmen.
Zur Entlastung der Wertstoffsammelstelle können Nidderauer Bürger ihre Gartenabfälle auch direkt an der Kompostierungsanlage Mohr in Erbstadt abgeben. Die gebührenfreie Annahme steht nur solchen Bürgern zur Verfügung, die an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen sind und Abfallgebühren entrichten.
Öffnungszeiten Kompostierungsanlage Mohr
montags geschlossen, dienstags bis freitags: 8.00 – 12.00 Uhr, 13.30 – 17.00 Uhr
Windelservice
Den Windelsack-Service und Entsorgungszuschuss für Stomabeutel bietet die Verwaltung allen Nidderauer Familien mit Kindern bis zu einem Alter von 30 Monaten gegen die Vorlage der Geburtsurkunde an (24 Stück pro Halbjahr). Außerdem Pflegebedürftigen bei ärztlich attestierter Inkontinenz. Antragsformulare und Säcke sind an der Rathauspforte erhältlich. Die Säcke können am Tag der Restmüllabfuhr gut verschlossen und nicht zu schwer befüllt bis spätestens 5.30 Uhr an die Straße gestellt werden. Die Säcke werden aus statistischen Gründen in einem speziell nummerierten Kontrollbehälter gewogen. Es wird keine Entsorgungsgebühr erhoben. Falls das monatliche Abfuhrintervall für eine problemlose Lagerung einmal nicht ausreicht, können die Windelsäcke auch am Wertstoffhof gebührenfrei abgegeben werden.
Die Nutzung eines Stoffwindelsystems wird bis zu einem Kindesalter von 30 Monaten bezuschusst. Kleinkinder wird der Zuschuss zunächst nur für ein Lebensjahr (bis einschließlich 12. Lebensmonat) gewährt. Für das zweite Lebensjahr (bis einschließlich 24. Lebensmonat) und für das dritte Lebensjahr (bis einschließlich 30. Lebensmonat) ist ein erneuter Antrag zu stellen. Der Zuschuss beträgt für das erste und zweite Lebensjahr 100,00 € und für das 3. Lebensjahr wird der Zuschuss anteilig mit 50,00 € ausgezahlt.
Der Antrag auf Zuschuss ist spätestens bis zum Ablauf des jeweiligen Lebensjahres zu stellen. Abgelaufene Zeiträume können nicht mehr berücksichtigt werden. Ein entsprechender Nachweis (Geburtsurkunde vom Kind, Rechnungsbeleg über den Kauf der Stoffwindeln bzw. über die Nutzung eines Windeldienstes) ist dem Antrag beizufügen. Für den Zeitraum, für den bereits Windelsäcke ausgegeben bzw. verwendet wurden, kann kein Zuschuss gewährt werden.
Antrag auf einen Zuschuss für die Nutzung von Stoffwindeln als PDF zum Download: Bitte hier klicken
Für die Entsorgung der Stomabeutel gilt eine andere Regelung. Die Beutel sind ausschließlich über die Restmülltonne zu entsorgen. Zum Ausgleich wird ein Zuschuss zu den Entsorgungskosten in Höhe von max. 50,00 € pro Jahr gezahlt. Der Zuschuss wird ab dem Monat gezahlt, in dem das Attest vorgelegt wird
Antrag für die Entsorgung medizinischer Hilfsmittel als PDF zum Download:
Bitte hier klicken und den Antrag bitte via Mail an: