Stand der Barrierefreiheit des städtischen Internetauftritts
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.nidderau.de veröffentlichte Website der Stadt Nidderau.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website und mobile Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht oder nur teilweise mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
- PDF-Dokumente (z.B. Bebauungs- und Flächennutzungspläne)
- Videos
- Teilweise Alternativtexte für Bilder, Grafiken und Objekte sowie Linkbeschreibungen
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Abs. 5 HVBIT darstellen würde:
- Ältere Dokumente und Formulare
- Von Dritten bereitgestellte Dokumente
- Keine Untertitel oder Transkriptionen bei Videos
- Einige Bilder, Grafiken und Objekte sowie Links enthalten keine Alternativtexte
Geplante Maßnahmen
- Das Land Hessen wird bis Ende 2022 für die wichtigsten Verwaltungsdienstleistungen Beschreibungen in leichter Sprache bereitstellen, diese werden dann übernommen.
- Alternativtexte für Bilder, Grafiken und Objekte sowie Links werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
- Schrittweise Anpassung der PDF-Dateien
- Anpassung von Kontrasten – soweit mit dem Corporate Design vereinbar
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 13.03.2023 erstellt überprüft und aktualisiert.
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Senden Sie uns hierzu eine Email an homepage@nidderau.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: 0641 303-2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de