Wenn Neubauten errichtet oder Veränderungen an Bauten vorgenommen werden, ist dafür eine Baugenehmigung notwendig, sofern diese nicht nach §§ 63 oder 64 HBO baugenehmigungsfrei sind. Den entsprechenden Bauantrag stellen Sie schriftlich.
Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind.
Allgemeine Informationen zu Baurecht, Baumaterialien, Bauvorschriften und den zuständigen Aufsichtsbehörden finden Sie beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen unter dem folgendemLink.
Aktuell gibt es keine freien Bauplätze in Nidderau
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Bauplatz gesucht?
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Ein Bebauungsplan regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und die Nutzung einer von Bebauung frei zu haltenden Fläche. Bebauungspläne sind Satzungen, an die Bauherren sich halten müssen. Eingesehen werden können die Pläne vor Ort im Fachbereich Bauwesen und Stadtentwicklung im Rathaus der Stadt Nidderau oder in der unten stehenden Übersicht. Diese wird laufend ergänzt.
Bebauungsplan suchen
Über den Link zum GeoAs-Stadtplan können Sie Bebauungspläne über eine interaktive Karte suchen. Die Bebauungspläne werden derzeit digitalisiert. Weitere rechtsgültige Bebauungspläne folgen demnächst.
Die Stadt Nidderau gehört zum Regionalverband FrankfurtRheinMain. Der Regionalverband erarbeitet für Frankfurt und 74 umliegende Städte und Gemeinden einen gemeinsamen Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP).
Somit sind Ballungsraum FrankfurtRheinMain, Regionalplan und Flächennutzungsplan in einem gemeinsamen Planwerk zusammengefasst.
Informationen zum Regionalen Flächennutzungsplan finden sie hier:
Der Pfaffenhof im Ortskern von Erbstadt wurde 1747 als Wirtschaftshof des Klosters Ilbenstadt und „Sommerresidenz“ des dortigen Abtes errichtet.
In den vergangenen Jahrzehnten gab es immer wieder Ansätze und Überlegungen zur Nutzung des Areals, welches als Kleinod des Stadtteils Erbstadt bezeichnet werden kann.
Am 06.04.2022 startete die Stadt gemeinsam mit interessierten Bürgern einen Rundgang durch das Ensemble. Dies ist der Beginn eines Arbeitskreises zur Gestaltung und Nutzung des Pfaffenhofs.
Treffen des Arbeitskreises im Pfaffenhof Erbstadt
Der örtliche Förderkreis Pfaffenhof und Vereine sind nun gemeinsam mit interessierten Bürgern aufgerufen, in einem ersten Schritt Ideen „zu spinnen“ und offen Ideen zu entwickeln.
Die Verwaltung nimmt Meldungen von Interessenten auf und unterstützt bei der Organisation.
das Hauptgebäude mit seinen derzeitigen Nutzungen,
das Außengelände
Es wurden die bestehenden Nutzungen, die technischen Rahmenbedingungen, die bekannten Bedarfe und die Wünsche angesprochen.
Ziel ist es unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen mittel- und langfristig ein Gesamtkonzept zu entwickeln und eine Aufwertung der Nutzung aber auch der optischen Gestaltung umzusetzen.
Rundgang mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern auf dem Pfaffenhof-Gelände in Erbstadt
Alte Wehr Eichen:
Nach dem Umzug der Freiwilligen Feuerwehr Eichen in das neuen Gerätehaus im November 2021 gilt es nun im Dialog mit Bürgern und Vereinen eine Lösung für die nachfolgende Nutzung der Liegenschaft zu finden.
Am 29.03.2022 startete die Stadt gemeinsam mit interessierten Bürgern einen Rundgang durch das Gebäude mit anschließendem Workshop im Saal von Saalbau Schmid. Es ging darum gemeinsam mit interessierten Bürgern in einem ersten Schritt Ideen „zu spinnen“ und offen Ideen zu entwickeln.
Dabei wurden viele Ideen für eine gemeinschaftliche Nutzung unter Erhaltung der Bausubstanz entwickelt.
Die technischen und rechtlichen Möglichkeiten sind hierbei zu prüfen.
Einig war man sich, dass die Liegenschaft mittelfristig zunächst für die Unterbringung der Flüchtlingshilfe als Lagerraum und für die Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge im Obergeschoss genutzt werden soll.
Die Verwaltung nimmt Meldungen von Interessenten auf und unterstützt bei der Organisation.
Workshop mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern zum ehemaligen Feuerwehrgerätehaus Eichen.
Das hessische Dorfentwicklungsprogramm unterstützt Kommunen dabei, die Dörfer im ländlichen Raum als attraktiven, zukunftsfähigen und lebendigen Lebensraum zu erhalten und zu gestalten, sowie ihre Identität zu bewahren. Insbesondere wird angestrebt, die Innenentwicklung zu stärken, die Ortskerne baulich und funktional aufzuwerten, die Wohn- und Lebensqualität zu verbessern sowie das bürgerschaftliche Engagement zu unterstützen.
Die Stadt Nidderau hat im Februar 2024 beschlossen, ein Kommunales Entwicklungskonzept (KEK) zu erarbeiten. Dieses Konzept dient als Grundlage für die Bewerbung zur Aufnahme als Förderschwerpunkt in das hessische Dorfentwicklungsprogramm im Jahr 2026. Durch das Programm können Förderungen sowohl für öffentliche als auch für private Vorhaben abgerufen werden.
Das Kommunale Entwicklungskonzept (KEK) stellt die Grundlage für die Bewerbung der Stadt Nidderau im hessischen Dorfentwicklungsprogramm dar.
Inhalte des KEK sind u.a. folgende:
Demografische Struktur und Entwicklung
Bestandsaufnahme des dörflichen Charakters und des Siedlungsbildes
Innenentwicklung
Erfassung der örtlichen Infrastruktur
Kommunales und bürgerschaftliches Engagement
Zudem werden in dem Entwicklungskonzept vor allem Aussagen zu denjenigen kommunalen Projekten getroffen, die in den kommenden Jahren wichtige Impulse zur künftigen Entwicklung der Stadtteile setzen können und realisiert werden sollen. Mit dem Dorfentwicklungsverfahren und den geplanten Maßnahmen werden Akzente gesetzt, die die Stadt Nidderau insgesamt und die Stadtteile als attraktive Lebens- und Wohnortstandorte stärken werden. Von der Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm werden sowohl alle Stadtteile profitieren, als auch die Bürgerinnen und Bürger, da das Programm ebenso private Vorhaben, welche die vorgegebenen Voraussetzungen erfüllen, fördert.
Die Dorfentwicklung lebt von der aktiven Mitgestaltung der Menschen vor Ort. Deshalb werden die Bürgerinnen und Bürger kontinuierlich in den Prozess mit einbezogen, um die Zielsetzungen der Dorfentwicklung erfolgreich verwirklichen zu können.
In Zusammenarbeit mit dem beauftragten Büro wurden bereits im Oktober 2024 Ortsbegehungen in allen Stadtteilen (siehe Fotos) durchgeführt, um die beteiligten Bürgerinnen und Bürger über die Mitwirkungsmöglichkeiten im Dorfentwicklungsverfahren und die Umsetzung von öffentlichen und privaten Maßnahmen zu informieren.
Ortsbegehung in Eichen
Ortsbegehung in Erbstadt
Ortsbegehung in Heldenbergen
Ortsbegehung in Ostheim
Ortsbegehung in Windecken
Aktuell werden weitere Daten erhoben und aufbereitet, die der Bearbeitung des Konzeptes dienen. Um die Bürger auch weiterhin in den Prozess einzubeziehen, fand im September 2025 ein Workshop statt, bei dem sich die relevanten Akteure über den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen informieren können sowie Ideen und Vorschläge für den weiteren Prozess anbringen können. Die Ortsbeiräte und weitere örtliche Akteure sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger werden im Zuge dessen in den Erarbeitungsprozess integriert.
Workshop im September
Zusätzlich erfolgt die Bildung einer Steuerungsgruppe, welche die Aufgabe übernimmt, das Dorfentwicklungsverfahren und die geplanten und zu realisierenden Maßnahmen der Dorfentwicklung bis zum Ende der Förderzeitraums zu begleiten.
Das Landesamt für Denkmalschutz ist im Bereich der Stadt Nidderau dafür zuständig, den Schutz und die Erhaltung von Kulturdenkmälern sicherzustellen, Gefahren abzuwenden und in bestimmten Fällen auch die Bergung zu veranlassen.
Es setzt dabei das öffentliche Interesse an der Bewahrung von historischen Gebäuden sowie Gesamtanlagen oder Ensembles um. Dazu zählen auch historische Grünanlagen und die damit verbundenen Frei- und Wasserflächen. Es ist Genehmigungsbehörde im Sinne des Hessischen Denkmalschutzgesetzes und befindet im Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen über die genehmigungspflichtigen Maßnahmen. Dazu zählen natürlich das teilweise oder vollständige Zerstören und Beseitigen sowie das Verbringen an einen anderen Ort. Aber auch die Umgestaltung, die Instandsetzung, Sanierung und Renovierung sind genehmigungspflichtige Maßnahmen.
Wer also zum Beispiel das Dach neu eindecken, die Fassade streichen oder neu verputzen oder Fenster erneuern möchte, sollte sich im Vorfeld mit der Denkmalschutzbehörde abstimmen.
Wie die Baudenkmäler sind auch die Bodendenkmäler nach dem hessischen Denkmalschutzgesetz ein Kulturdenkmal. Es handelt sich dabei um eine Sache, die Zeugnis, Überrest oder Spur menschlichen, tierischen oder pflanzlichen Lebens ist und zudem aus einer Epoche oder Kultur stammt, für die Ausgrabungen und Funde eine der Hauptquellen wissenschaftlicher Erkenntnis sind.
Diese Denkmäler unterliegen deshalb einem besonderen Schutz. Schon das gezielte Suchen nach Bodendenkmälern bedarf einer Erlaubnis. Entsprechende Genehmigungen stellt das Landesamt für Denkmalpflege Hessen aus.