Nutzungsbedingungen Stadtapp Munipolis für Unternehmen

Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Nutzung der Stadtapp Munipolis als Redakteur[1]. Alle Unternehmer, Gewerbetreibenden und Freiberufler mit Sitz in Nidderau haben die Möglichkeit, einen kostenlosen Benutzeraccount zur Erstellung von redaktionellen und werblichen Beiträgen in der Stadtapp zu beantragen.
  2. Es besteht seitens der Stadt Nidderau keine rechtliche Verpflichtung, einen Benutzeraccount zu vergeben. Die Stadt Nidderau behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen jederzeit anzupassen bzw. zu ändern. Es gelten die jeweiligen auf www.nidderau.de veröffentlichten Nutzungsbedingungen. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Änderung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften erforderlich wird oder eine Änderung des Leistungsspektrums der Stadtapp eine solche Anpassung erforderlich macht

Verfügbarkeit

  1. Die Stadt Nidderau bemüht sich, die Stadtapp ohne Unterbrechung und fehlerfrei zu betreiben. Bei aller Sorgfalt können Ausfälle oder sonstige Probleme jedoch nicht ausgeschlossen werden. Für eventuelle Verzögerungen, Speicherausfälle, Fehlübertragungen oder Ausfälle wird keine Haftung übernommen.
  2. Die Stadt Nidderau behält sich das Recht vor, den Betrieb der Stadtapp jederzeit ohne Angabe von Gründen auf Zeit oder Dauer zu erweitern, einzuschränken, zu ändern und ganz oder teilweise einzustellen.

Vorgaben für Beiträge

  1. In den Bereichen „Essen & Trinken” und „Handel & Gewerbe” sind nur Beiträge zulässig, die auf Aktionen, Angebote oder Veranstaltungen im Stadtgebiet von Nidderau hinweisen

Veröffentlicht werden können:

  • 1x wöchentlich:
    • Begrenzte Angebote, Rabatt- oder Gewinnspielaktionen (z.B. Ausverkauf, Glücksrad, 2 für 1)
    • Befristete Menükarten (z.B. wechselnde Mittagskarten, saisonale Menüs)
    • Kursangebote (z.B. Nähkurse)
    • Öffentliche Veranstaltungen (z.B. Lesungen, Konzerte, Poetry Slams, Parties, Feierlicheiten zum Firmenjubiläum, Late-Night-Shopping) mit und ohne Eintritt
    • Alltagstipps (z.B. vom Friseursalon zur Haarpflege)
    • Ankündigung von Betriebsurlaub oder geänderten Öffnungszeiten
  • 1x im Quartal:
    • Beiträge, die der allgemeinen Werbung für das Gewerbe dienen und die nicht an konkrete Aktionen oder Zeiträume gebunden sind (allgemeine Unternehmensvorstellung/nicht wechselnde Speisekarten/Angebotspaletten)

Die Stadt Nidderau verbietet es, über die Stadtapp:

  • Veranstaltungen oder Aktionen mit politisch extremen, sexistischen, pornografischen, gewaltverherrlichenden, rassistischen, volksverhetzenden oder sonstigen rechtswidrigen Inhalten oder entsprechendem Bildmaterial zu veröffentlichen.
  • politische Veranstaltungen/Aktionen jedweder Art zu bewerben.
  • Veranstaltungen nach dem Versammlungsgesetz (Demonstrationen, Kundgebungen, etc.) zu veröffentlichen.
  • zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufzurufen sowie Propaganda für eine verfassungsfeindliche Organisation zu betreiben.
  • Beiträge mit irreführenden oder falschen Angaben, bspw. über den Veranstalter oder die Aktion, zu veröffentlichen.
  • private/interne Veranstaltungen zu veröffentlichen.

2. Im Bereich „Jobbörse” sind nur Stellenanzeigen zulässig, die auf eine zu besetzende Stelle im Stadtgebiet von Nidderau hinweisen.

Veröffentlichung der Beiträge

  1. Der Redakteur muss seine Beiträge selbstständig verfassen und über das Backend der Stadtapp einpflegen. Die Beiträge werden vor Veröffentlichung nicht durch die Stadtverwaltung geprüft.  Die Gewerbetreibenden sind berechtigt, ihre Beiträge als Push-Nachricht an die Supergruppe „Informationen über lokale Unternehmen” (Abonnentengruppen: „Essen & Trinken”, „Handel & Gewerbe” und „Jobbörse”) zu senden. Neben der Push-Nachricht kann der Beitrag auch in der öffentlich sichtbaren Timeline der App ausgespielt werden. Jeder Redakteur erhält eine eigene Signatur, die seine Beiträge kenntlich macht.
  2. Die Stadt Nidderau ist berechtigt, Inhalte, die den Nutzungsbedingungen widersprechen ohne Benachrichtigung des Redakteurs zu löschen. Die Stadt Nidderau behält sich vor, bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen den Benutzeraccount zu entziehen.
  3. Eine Schulung zur Nutzung der App erhält der Redakteur von Mitarbeitenden der Stadtverwaltung.

Nutzungsrechte und Urheberrecht

  1. Der Redakteur überträgt der Stadt Nidderau und dem App-Anbieter Munipolis ein räumlich und zeitlich uneingeschränktes Recht zur Speicherung und Veröffentlichung des Text- und Bildmaterials im Zusammenhang mit der Stadtapp. Die Einräumung des Nutzungsrechts erfolgt unentgeltlich.
  2. Der Redakteur versichert, dass er Inhaber des Urheber- bzw. eines uneingeschränkten Nutzungsrechts an dem von ihm in die Stadtapp eingestellten Text- und Bildmaterials ist und dass er befugt ist, die Nutzungsrechte an die Stadt Nidderau zu übertragen. Der Gewerbetreibende versichert ferner, dass der vorgesehenen Verwendung des Text- und Bildmaterials keine Rechte Dritter entgegenstehen und dass abgebildete Personen mit einer Veröffentlichung einverstanden sind.
  3. Der Redakteur stellt die Stadt Nidderau von allen Ansprüchen frei, die von Dritten im Zusammenhang mit dem eingestellten Text- und Bildmaterial geltend gemacht werden. Dies betrifft ausdrücklich auch etwaige Ansprüche des Urhebers, wenn dieser der Nutzung nicht zugestimmt hat oder sein Anspruch auf Urhebernennung verletzt wurde. Der Redakteur benachrichtigt die Stadt Nidderau unverzüglich schriftlich, wenn derartige Ansprüche Dritter wegen der Verletzung von Rechten gegen ihn geltend gemacht werden.
  4. Die Nutzungsbedingungen müssen vor der Erstellung eines Benutzeraccounts schriftlich anerkannt werden.

Gewährleistung und Haftung

  1. Die Nutzung der Stadtapp erfolgt auf eigenes Risiko. Die Stadt Nidderau übernimmt keine Haftung für Schäden, die z.B. durch Speicherausfall, versehentliches Löschen oder Darstellungs- und Datenfehler auf Grund der vertragsgemäßen Nutzung entstehen.
  2. Der Redakteur ist für alle von ihm in die Stadtapp eingestellten Inhalte und die Konsequenzen der Veröffentlichung ausschließlich selbst verantwortlich. Dies gilt sowohl für deren Qualität, Richtigkeit und Vollständigkeit, als auch deren Rechtmäßigkeit.
  3. Der Redakteur stellt die Stadt Nidderau vollumfänglich von sämtlichen Ansprüchen, die von den Besuchenden oder Dritten im Zusammenhang mit den vom Gewerbetreibenden eingestellten Inhalten geltend gemacht werden, frei.

Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel

  1. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Nidderau.
  2. Sofern Bestimmungen der vorliegenden Nutzungsbedingungen unwirksam sind, tritt an deren Stelle eine dem Sinn und Zweck entsprechende wirksame Bedingung. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unberührt.

[1]Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt. Die Angaben beziehen sich jedoch auf Angehörige aller Geschlechter.