Der Magistrat der Stadt Nidderau hat in seiner Sitzung am 24.02.2025 für den Bebauungsplan Nr. 1-16-0 „Allee Süd, 5. Bauabschnitt“ den Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB gefasst, sodass nunmehr die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt wird.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem abgedruckten Lageplan (nicht maßstäblich) ersichtlich.
Zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch wesentliche und entscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, wird der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung in der Zeit vom
03.03.2025 bis einschließlich 04.04.2025
im Internet veröffentlicht.
Diese Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen Unterlagen können ab dem 03.03.2025 über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/) erreicht werden.
Auf der Internetseite der Stadt Nidderau https://www.nidderau.de/ unter dem Link
https://www.nidderau.de/rathaus-service/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ können die Unterlagen direkt abgerufen werden,
sowie ergänzend auf der Internetseite der Planungsgruppe Egel / Bonewitz
http://www.planungsgruppe-egel.de unter dem Link „Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit im Rathaus der Stadt Nidderau, Am Steinweg 1, 61130 Nidderau in Zimmer 0.19, während der allgemeinen Dienststunden die Unterlagen einzusehen und Anregungen zu Protokoll zu gegeben und/ oder in Schriftform einzureichen.
Die allgemeinen Dienststunden der Stadt Nidderau sind:
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr und Montag 14:00 - 18:30 Uhr, sowie nach Vereinbarung.
Innerhalb der Auslegungsfrist können Anregungen zu Protokoll gegeben und in Schriftform eingereicht werden.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollen am Südwestrand der Gemarkungsfläche von Heldenbergen Wohnbauflächen entwickelt werden.
Es liegen folgende umweltbezogenen Informationen zu der Planung vor:
Im Umweltbericht als Teil der Begründung sowie Landschaftsplan als Fachbeitrag Natur und Landschaft werden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der baulichen Entwicklung insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.
Schutzgut Mensch
- Es werden Aussagen getroffen zu Abständen zu Siedlungen, Auswirkungen durch Emissionen wie Lärm und Geruch, Naherholung und Sichtbarkeit in der Landschaft.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
- Es werden Aussagen getroffen zu Lebensraumpotenzial des Plangebietes für Pflanzen, Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Käfer etc., Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Bewertung von Störwirkung, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sowie Aussagen zu Flächennutzung und Biotoptypenausstattung im Geltungsbereich, gesetzlich geschützte Biotope und Ausgleichsflächen.
Schutzgüter Boden und Wasser
- Es werden Aussagen getroffen zu Bodenbewertung, Flächennutzung, Grundwasser, Oberflächenwasser, Eingriffs- und Ausgleichsregelung sowie Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen.
Schutzgüter Klima und Luft
- Es werden Aussagen getroffen zu Kleinklima und Emissionen.
Schutzgut Landschaftsbild
- Es werden Aussagen getroffen zu Betrachtungsraum und Auswirkungen durch visuelle Veränderungen sowie zu Erholungsflächen.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
- Es werden Aussagen getroffen zu Boden- oder Baudenkmälern und den vorzunehmenden Maßnahmen zur Sicherung.
Die vorliegenden Fachgutachten behandeln folgende Themen:
- Schallgutachten (TÜV Hessen, Juli 2023) mit Aussagen zu Intensität und Auswirkungen von Lärm und zu treffenden Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit.
- Entwässerungsgutachten (Brandt, Gerdes, Sitzmann, März 2021) und Versickerungsbeurteilung (Geo-Consult, Dezember 2024) mit Aussagen zur Bodenbeschaffenheit und der Möglichkeiten zum Umgang mit Niederschlagswasser im Plangebiet.
- Mikroklimatische Stellungnahme (Müller BBM, Nov. 2024) mit Aussagen zu klimatologischen Rahmenbedingungen, der mikroklimatischen Bestandssituation im Plangebiet sowie der Wirkprognose für das Vorhaben auf die klimatische Situation. Ebenso werden Empfehlungen zu Minderungsmaßnahmen gegeben.
- Geophysikalische Prospektion (Posselt & Zickgraf Prospektionen, August 2023) mit Aussagen zu vorkommenden archäologischen Strukturen im Plangebiet.
- Feldhamsterkartierung und Artenschutzrechtliche Beurteilung (Raskin, Juni 2023 und Viriditas, September 2024) mit Aussagen zu Vorkommen von Vögeln, Säugetieren, Insekten und Reptilien, Prüfung der Verbotstatbestände sowie Vorschlägen zu Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen.
- Fachbeitrag Schutzgut Boden (Planungsgruppe Egel, April 2024) mit Aussagen zur Bodenqualität, Bewertung der quantitativen und qualitativen Eingriffe in den Boden sowie mit Vorschlägen zu Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen.
Aus den Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ergingen folgende Anregungen und Hinweise:
- Stellungnahmen des Regierungspräsidium Darmstadt zu folgenden Themen:
Flächenkonflikt mit der Landwirtschaft, mögliche mikroklimatische Konflikte, Ver- und Entsorgung des Plangebietes mit/ von Wasser und Abwasser, Grundwasserschutz und Oberflächengewässer, vorsorgender und nachsorgender Bodenschutz, Immissionsschutz, Landwirtschaft und Artenschutz sowie Naturschutz.
- Stellungnahme des Regionalverbandes Frankfurt Rhein Main zu folgenden Themen:
Konflikt der Flächeninanspruchnahme im Vorranggebiet für Landwirtschaft sowie Ergebnis der strategischen Umweltprüfung durch den Regionalverband mit Darstellung der Konflikte des Vorhabens mit den einzelnen Schutzgütern.
- Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege zu Themen des Bodendenkmalschutzes, Hinweisen zu vorkommenden Bodendenkmälern und Anregungen zu vorbereitenden Untersuchungen. Diese Hinweise liegen ebenso in der Stellungnahme des Vereins für Vor- und Frühgeschichte im unteren Niddertal e.V. vor.
- Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises zu folgenden Themen:
Wasser- und Bodenschutz, Landwirtschaft, Naturschutz und Landschaftspflege zum Themengebiet Eingriffs- Ausgleichsplanung, Klimaschutz und Klimaanpassung.
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.
Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens und Durchführung der Verfahrensschritte gemäß § 4b BauGB an die Planungsgruppe Bonewitz in Langenselbold übertragen ist.
Nidderau, den 25.02.2025
Magistrat der
der Stadt Nidderau
gez. Andreas Bär
(Bürgermeister)

