Feststellung eines Nachrückers in die Stadtverordnetenversammlung


Herr Gerrit Rippen hat sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung für die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) wurde

Herr Jörg Blättermann, Am Nidderfeld 11, 61130 Nidderau,

als Nachrücker festgestellt und für die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, GRÜNE, in die Stadtverordnetenversammlung berufen.

Gegen diese Feststellung kann aufgrund des § 25 KWG jeder Wahlberechtigte innerhalb von zwei Wochen, vom ersten Tag der Bekanntmachung gerechnet, Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Stadt Nidderau, Am Steinweg 1, 61130 Nidderau, einzulegen.

Nidderau, den 31.10.2022

Philipp Meißner

Besonderer Wahlleiter