Nachrücken in der Stadtverordnetenversammlung


Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest:

Herr Jan Lenard Oehl; In der Seife 17, 61130 Nidderau verliert nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 KWG durch Verzicht mit Ablauf des 20.02.2022 seinen Sitz als Vertreter der Partei Sozialdemokratische Partei Deutschlands -SPD- in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nidderau.

Frau Nathalie Döring, Am Sportfeld 21, 61130 Nidderau rückt als nächste Bewerberin mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands -SPD- in die Stadtverordnetenversammlung nach.

Gegen diese Feststellung kann jede*r Wahlberechtigte des Wahlkreise der Stadt Nidderau binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben(§§ 25 bis 27 und 34 Kommunalwahlgesetz).

Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der besonderen Wahlleiterin der Stadt Nidderau, Am Steinweg 1, 61130 Nidderau, einzulegen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.

 

Stadt Nidderau, den 16.03.2022

Beate Weisbecker
besondere Wahlleiterin