Entwidmung Feldweg Gemarkung Ostheim, Flur 1, Flurstück 2


Entwidmung

hier: Bekanntmachung über die Entwidmung des Feldweges Gemarkung Ostheim Flur 1, Flurstück 2, Gemarkungsbezeichnung „Gänsling“

Der Magistrat der Stadt Nidderau hat in seiner Sitzung am 29.11.2021 beschlossen, für den Feldweg Gemarkung Ostheim, Flur 1, Flurstück 2, Gemarkungsbezeichnung „Gänsling“, mit einer Größe von 654 m², das Entwidmungsverfahren einzuleiten.

Der Weg führt zur Bahnlinie Hanau-Friedberg und endet dort. Da der Weg entbehrlich ist, hat der Magistrat der Entwidmung zugestimmt. Alle noch verbleibenden landwirtschaftlichen Grundstücke in diesem Bereich sind durch umliegende Wege erreichbar. Durch die beabsichtigte Einziehung verliert das oben genannte Grundstück seine Eigenschaft als öffentliche Straße und der Gemeingebrauch erlischt. Etwaige widerrufliche Sondernutzungen entfallen.

Einwände gegen die beabsichtigte Einziehung des Feldweges Gemarkung Ostheim, Flur 1, Flurstück 2 „Gänsling“, können mit Begründung innerhalb von drei Monaten nach dieser Veröffentlichung beim Magistrat der Stadt Nidderau, Am Steinweg 1 in Nidderau vorgebracht werden.

 

Nidderau, 31.01.2022

Der Magistrat

der Stadt Nidderau

Andreas Bär

Bürgermeister