Fundsachen


Aufforderung der Berechtigten im Hinblick auf Fundsachen gemäß § 980 BGB

(Bürgerliches Gesetzbuch)

Beim Fundbüro der Stadt Nidderau Tel. 06187/299-100 wurden in den Monaten Januar – März 2021 folgende Fundgegenstände abgegeben:

  • 1 Jugendmountinbike
  • 1 Roller
  • 1 Kinderrad
  • 1 Pod Kopfhörer
  • Sonnenbrille
  • diverse Schlüssel/Schlüsselbunde

Wer Eigentums- oder Besitzrechte geltend machen will, wird hiermit öffentlich aufgefordert, seinen Anspruch bis zum 10. Februar 2022 anzumelden.

Sollte dies bis zum o. a. Termin nicht geschehen, so verliert er nach den Regelungen über Fundsachen (§ 965 ff. BGB) sein Eigentumsrecht an der betreffenden Fundsache.