Amtliche Bekanntmachung – Fundsachen


Aufforderung der Berechtigten im Hinblick auf Fundsachen gemäß § 980 BGB

(Bürgerliches Gesetzbuch)

Beim Fundbüro der Stadt Nidderau Tel. 06187/299-100 wurden in den Monaten Oktober-Dezember 2020 folgende Fundgegenstände abgegeben:

• 2 Fahrräder

• 1 Kinderfahrrad

• Ehering ohne Gravur

• diverse Schlüssel/Schlüsselbunde/Brillen

Wer Eigentums- oder Besitzrechte geltend machen will, wird hiermit öffentlich aufgefordert, seinen Anspruch bis zum 04. November 2021 anzumelden.

Sollte dies bis zum o. a. Termin nicht geschehen, so verliert er nach den Regelungen über Fundsachen (§ 965 ff. BGB) sein Eigentumsrecht an der betreffenden Fundsache.