Brennholzpreise ab dem 01.10.2021


Durch den Beschluss des Magistrates der Stadt Nidderau vom 03.09.2021 werden zum 01.10.2021 folgende Preise für Brennholz in Abstimmung mit der FBG Wetterau festgelegt:

 

Brennholzpreise pro/rm

 

Als Industrieholz lang aufgearbeitet und an feste Wege gerückt

 

Buche                          frisch: 60.- EUR       Schadholz: 50.- EUR

Esche/Ahorn              frisch: 50.- EUR       Schadholz: 40.- EUR

Eiche                           frisch: 40.- EUR       Schadholz: 35.- EUR

Birke/Linde                 frisch: 20.- EUR       Schadholz: 15.- EUR

Nadelholz                   frisch: 25.- EUR       Schadholz: 15.- EUR

Zzgl. Mswt                   5.5%                          5.5%

 

Zur Aufarbeitung im Bestand durch den Käufer (Schlagabraum)

 

Buche                          34.- EUR/rm

Eiche                           34.- EUR/rm

Fichte                           24.- EUR/rm

 

Für die Vorbestellung von aufgearbeiteten Holz wird von der Stadt Nidderau darum gebeten, eine E-Mail mit der Holzart und der Mengenangabe bis zum 30.11.2021 einzureichen.

 

Stadtverwaltung Nidderau, Herrn Constantin Faatz, Am Steinweg 1, 61130 Nidderau

E-Mail:  constantin.faatz@nidderau.de

 

Für die Aufarbeitung von Kronenrestholz und Vergabe von Lesescheinen, steht der Revierförster Alexander Zentz zur Verfügung.

Tel.: 0160/5340069 oder E-Mail: alexander.zentz@forst.hessen.de

 

Zeiten für die Aufarbeitung und Abfuhr von Brennholz:

 

Oktober bis März eines jeden Jahres

Montag – Samstag in der Zeit von 09.00 Uhr – 16.00 Uhr

(Dezember – Februar bis 15.00 Uhr / März bis 17.00 Uhr)

 

Das Brennholz ist innerhalb von 6 Wochen nach Zahlungseingang bei der Stadtverwaltung Aufzuarbeiten und Abzufahren. Der Wald ist kein Brennholzlagerplatz.

 

In dem Zeitraum vom 25.11.- 30.11.2021 ist wegen des Jagdbetriebes das Aufarbeiten von Brennholz und Schlagabraum nicht gestattet. Ebenso wird auf Rücksichtnahme anderer Waldnutzer gebeten. Der Einsatz von Schleppern ist nur nach vorheriger Genehmigung und nur zur Abfuhr von Holz zulässig. Ein Befahren des Bestandes außerhalb der Rückegasse ist verboten.

 

4. OKTOBER 2021