Aufhebungssatzung der Stadt Nidderau zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer vom 28.11.2018


Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI I Seite 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBI S. 915), der §§ 1, 2, 3 und 7 des Gesetzes über kommunale Abgaben in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBI Seite 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.05.2018 (GVBI Seite 247), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nidderau in der Sitzung am 08.07.2021 folgende Aufhebungssatzung beschlossen:

§ 1
Aufhebung der Satzung

Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer vom 28.11.2018, in Kraft getreten am 01.01.2019, wird aufgehoben.

§ 2
Inkrafttreten

Die Aufhebungssatzung der Stadt Nidderau zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer tritt rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft.

Nidderau, den 04.08.2021

Der Magistrat der Stadt Nidderau

gez. Andreas Bär
Bürgermeister

 

Ausfertigungsvermerk
(nach § 5 Abs. 3 S. 1 HGO)

Hiermit wird bestätigt, dass der Inhalt der unterzeichneten Satzung mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und die für die Rechtswirksamkeit maßgeblichen Verfahrensvorschriften beachtet worden sind.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:

Nidderau, den 04.08.2021
gez. Andreas Bär
Bürgermeister

23. AUGUST 2021