Amtliche Bekanntmachung – Nachrücker in der Stadtverordnetenversammlung und im Ortsbeirat Ostheim


Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest:

Folgende gewählte Stadtverordnete verlieren durch Verzicht nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 KWG ihren Sitz in der am 14.03.2021 neu gewählten Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nidderau, auf den entsprechend der gesetzlichen Vorschriften der*die jeweils nächste Bewerber*in des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen nachrückt.

An die Stelle von Herrn Andreas Bär (SPD) rückt aus der Liste der SPD Herr Markus Maier, Leipziger Straße 3, 61130 Nidderau nach.

An die Stelle von Herrn Andreas Frenzel (CDU) rückt aus der Liste der CDU Herr Thomas Warlich nach.

Folgender gewählter Stadtverordneter verliert durch Unvereinbarkeit gem. § 37 Ziffer 1a Hessische Gemeindeordnung (HGO) nach § 33 Abs. 1 Nr. 2 KWG seinen Sitz in der am 14.03.2021 neu gewählten Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nidderau, auf den entsprechend der gesetzlichen Vorschriften der*die jeweils nächste Bewerber*in des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen nachrückt.

An die Stelle von Herrn Gerhard Schultheiß (SPD) rückt aus der Liste der SPD Herr Rembert Huneke, Freiligrathring 1, 61130 Nidderau nach.

Folgender gewählter Vertreter im Ortsbeirat Ostheim verliert durch Verzicht nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 KWG seinen Sitz in dem am 14.03.2021 neu gewählten Ortsbeirat Ostheim, auf den entsprechend der gesetzlichen Vorschriften der*die jeweils nächste Bewerber*in des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen nachrückt.

An die Stelle von Herrn Markus Dillmann (SPD) rückt aus der Liste der SPD Herr Michael Runde, Am Ziegelweiher 2, 61130 Nidderau nach.

Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 des Hessischen

Kommunalwahlgesetzes gegeben.

 

Nidderau, 15.04.2021

 

Beate Weisbecker

Besondere Wahlleiterin