Amtliche Bekanntmachung – Bauleitplanung der Stadt Nidderau – Bebauungsplan “Bornwiesenweg”, Stadtteil Windecken


hier:   a)   Bekanntmachung gemäß § 10 (3) BauGB (Inkrafttreten des Bebauungsplanes)

b)  Integrierte Orts- und Gestaltungssatzung gemäß § 91 (3) HBO (Inkrafttreten der Satzung)

 

a) Bekanntmachung gem. § 10 (3) BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nidderau hat den o. g. Bebauungsplan für den in nachfolgender Abbildung dargestellten Geltungsbereich am 28.01.2021 als Satzung beschlossen, s. folgende Abbildung.

 

Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass

–          eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

–          eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

–          nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Magistrat der Stadt Nidderau, Am Steinweg 1, 61130 Nidderau, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB für die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche bei Eingriffen des oben genannten Bebauungsplanes in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen solcher Ansprüche wird hingewiesen.

Der Bebauungsplan und die Begründung werden gemäß § 10 (3) BauGB während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Nidderau zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Jedermann kann dieses Planwerks einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

Diese Unterlagen können ab 08.02.2021 auch auf der Internetseite der Stadt Nidderau eingesehen und heruntergeladen werden.

b) Integrierte Orts- und Gestaltungssatzung gemäß § 91 (3) HBO

Die Festsetzungen im B-Plan nach § 91 Abs. 3 HBO in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB wurden als Gestaltungssatzung beschlossen.

Die Gestaltungssatzung wird mit dieser Bekanntmachung rechtskräftig.

B-Plan Gewerbegebiet Bornwiesenweg Satzung

Begründung B-Plan Bornwiesenweg Satzung B-Plan Gewerbegebiet Bornwiesenweg Satzung

Der Magistrat der Stadt Nidderau

 

Gerhard Schultheiß

Bürgermeister

 

 

8. FEBRUAR 2021