Nachrücker Stadtverordnetenversammlung


Herr Reinhold Seiwerth, vom Wahlvorschlag der Freien Wähler Gemeinschaft (FWG), ist verzogen und hat somit sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nidderau verloren.Sein Mandat neu zu besetzen.

Nach § 34 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt als noch nicht berufene Bewerber der Freien Wähler Gemeinschaft (FWG)

Herr

Thomas Ulrich

Pfaffenhofstr. 10

61130 Nidderau

in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nidderau nach.

Gegen die auf Grund des & 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) getroffene Feststellung kann gemäß §§ 25 bis 27 Kommunalwahlgesetz (KWG) innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erhoben werden. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der besonderen Wahlleiterin der Stadt Nidderau, Am Steinweg 1, 61130 Nidderau, einzulegen.

61130 Nidderau, den 02.02.2021

Weisbecker

Besondere Gemeindewahlleiterin