Wahl des Seniorenbeirats
Wie wird der Seniorenbeirat gewählt?
Der Seniorenbeirat wurde von der Stadt Nidderau im Jahr 1996 mit Geschäftsordnung „aus der Taufe gehoben“. Der Beirat wird seit dieser Zeit von allen wahlberechtigten Nidderauer Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren in geheimer Briefwahl für eine vierjährige ehrenamtliche Amtszeit gewählt. Zum ersten Mal wurde 1996 gewählt. Der amtierende Seniorenbeirat Nidderau wurde von allen Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren in geheimer Briefwahl für eine vierjährige ehrenamtliche Amtszeit gewählt. Die aktuelle Wahlperiode lief von 2021 bis 2025. Aufgrund der Änderung der HGO wurde die aktuelle Amtsperiode bis zur kommenden Seniorenbeiratswahl verlängert.
Grundlage ist die aktuelle „Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Nidderau (PDF).“
Der Wahl vorgeschaltet ist eine Vollversammlung, in der sich die Kandidierenden vorstellen.
Zur Seniorenvollversammlung werden alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab dem 65 Lebensjahr schriftlich eingeladen. Am Ende der Vollversammlung wird die Kandidatenliste festgelegt. Die Abstimmung erfolgt aufgrund der am Ende der Vollversammlung festgelegten Kandidatenliste/Abstimmungsvorschläge per Briefabstimmung (analog Briefwahl).
Die Kandidatinnen und Kandidaten werden entsprechend der Anzahl der erhaltenen Stimmen auf den Benennungsvorschlag gelistet. Hierbei werden die ersten 9 als stimmberechtigte Mitglieder und die Plätze 10 bis 18 als Nachrückerinnen und Nachrücker gekennzeichnet.
Die Mitglieder des Seniorenbeirates werden für die Dauer von 5 Jahren benannt. Sie sind jeweils bis zum 31.12. des Wahljahres (Kommunalwahl) von der Stadtverordnetenversammlung zu benennen. Bei Verzögerungen bleibt der amtierende Seniorenbeirat bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Seniorenbeirats im Amt.
Weiteres bestimmt die Geschäftsordnung.