Hände berühren sich

Integrationskommission


Das Gremium

Der Magistrat der Stadt Nidderau hat in seiner Sitzung am 16.05.2021 nach den § 72 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 89 HGO die Einrichtung einer Integrations-Kommission für die Dauer der restlichen Wahlzeit der Ausländerbeiräte in Hessen beschlossen.

Die Amtszeit der Integrations-Kommission beginnt mit der Konstituierung und endet parallel zur Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung. Die aktuelle Amtszeit erstreckt sich von 2021 bis 2026.

Die Integrations-Kommission ist eine zur dauernden Verwaltung und Beaufsichtigung eines einzelnen Geschäftsbereichs eingesetzte Kommission im Sinne des § 72.  Sie besteht mindestens zur Hälfte aus sachkundigen Einwohnern, die von der Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag der Interessenvertretung der Migranten gewählt werden.

Für den Fall, dass Wahlvorschläge nicht in ausreichender Zahl abgegeben werden, soll die Stadtverordnetenversammlung Vorschläge machen. Für die Wählbarkeit zu dieser Personengruppe gilt § 86 Abs. 3 und Abs. 4 entsprechend. Die Hälfte der Gewählten soll weiblichen Geschlecht sein. Außerdem soll bei der Wahl nach Möglichkeit die Pluralität der ausländischen Einwohner im Sinn von § 84 Satz 1 berücksichtigt werden.

Den Vorsitz der Integrations-Kommission führt der Bürgermeister (vertreten vom Ersten Stadtrat) gemeinsam mit einem von der Personengruppe der sachkundigen Einwohner gewählten Co-Vorsitzenden.

Fünf Menschen stehend vor dem Eingang des Familienzentrums
Sachkundige Mitglieder der Integrations-Kommission (v.l.n.r.): Elisabeth Mayer- Gracia, Teclemariam Ghebregergis, Arda Oral, Mahwish Iftikhar, Lejla Hasanbasic


Mitglieder

  • Herr Rainer Vogel, Erster Stadtrat (Vorsitzender)
  • Herr Arda Oral (Co-Vorsitzender)
  • Herr Teclemariam Ghebregergis
  • Frau Lejla Hasanbasic
  • Frau Mahwish Iftikhar
  • Frau Elisabeth Mayer- Gracia
  • Herr Jan Jakobi, Stadtverordnetenvorsteher


Wenn Sie Fragen oder Anregungen zu der Arbeit der Integrations-Kommission haben, richten Sie diese bitte an:

Ansprechpartnerin

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Hintergrund

In Gemeinden mit mehr als 1000 gemeldeten ausländischen Einwohnern ist die Einrichtung eines Ausländerbeirats vorgeschrieben. Die Verpflichtung zur Einrichtung eines Ausländerbeirats entfällt, wenn eine Kommission zur Integration der ausländischen Einwohner nach Maßgabe des § 89 gebildet wird.  

173 hessische Kommunen sind verpflichtet, Integrationsgremien einzuführen. Von diesen haben 86 Kommunen einen Ausländerbeirat gewählt, während 87 Kommunen sich für die Einführung eine Integrations-Kommission eingeführt.

Bei Kommunen, die sich für einen Ausländerbeirat entschieden haben, in denen aber mangels Wahlvorschläge bzw. Bewerbern die Wahl ausfällt, wird die alternative Beteiligungsform der Integrations-Kommission zur Pflicht. Damit ist gewährleistet, dass der institutionalisierte Dialog hessenweit in den Kommunen durchgeführt wird. Das trifft auf Nidderau zu. 





Aufgaben

  • Interessenvertretung: Die Integrations-Kommission vertritt die Interessen der nicht-deutschen Bevölkerung in Nidderau
  • Beratung: Sie berät Organe der Stadt Nidderau in allen Angelegenheiten, die ausländische Bürger betreffen
  • Antragsrecht: In allen wichtigen Angelegenheiten, die ausländische Bürger und Bürgerinnen betreffen, kann die Integrationskommission Anträge an die Stadtverordnetenversammlung richten; dies erfolgt entsprechend § 88 Abs. 2 Satz 4 HGO i.V.m. § 58 Abs.5 Satz 3 HGO.
  • Gleichstellung: Sie setzt sich aktiv für die Gleichstellung zwischen den ausländischen und deutschen Bürgern der Stadt Nidderau ein und engagiert sich gegen Vorurteile und Diskriminierung.
  • Unterstützung: Sie unterstützt Vereine und Organisationen bei der Ausrichtung interkultureller Veranstaltungen und Integrationsprojekte in der Stadt Nidderau.
  • Organisation von Veranstaltungen: Sie organisiert interkulturelle Veranstaltungen, Vorträge und Workshops zu aktuellen Themen wie Gleichstellung, Teilhabe, Rassismus u ä.