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Hinweisgebersystem

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Hinweisgebersystem 

im Rahmen der EU-Whistleblower-Richtlinie der Stadt Nidderau

Rechtliche Information:

Durch die Hinweisgeberrichtlinie, Richtlinie (EU) 2019/1937, sollen Personen, die Verstöße einer Behörde gegen gesetzliche oder interne Vorgaben wahrnehmen, geschützt werden, wenn sie Verstöße gegen das EU-Recht melden. Dadurch tragen Personen als Hinweisgeber dazu bei, dass Verstöße aufgedeckt und unterbunden werden können. Ziel der Richtlinie ist der Schutz von Personen, die in diesem Fall auf Missstände in der Behörde aufmerksam machen.

Dieser anonyme Meldekanal bietet Hinweisgebern mehr Schutz um Missstände anzuzeigen ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen.

Meldung:

Über das nachfolgende Kontaktformular besteht die Möglichkeit anonym Hinweise zu melden. Die Vertraulichkeit Ihrer Identität bleibt in diesem Fall gewährleistet.

Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Kontaktaufnahme nur möglich ist, wenn Kontaktdaten eingegeben werden. Eine Angabe ihres Namens und ihrer Kontaktdaten ist jedoch freiwillig.

Hinweis:

Wir nehmen eingehende Hinweise sehr ernst. Wir weisen aber auch darauf hin, dass Sie durch Ihren Hinweis Personen beschuldigen und (dienst-)rechtliche Schritte auslösen können. Berücksichtigen Sie dies bitte bevor Sie eine Meldung abgeben.

Meldeformular

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