Liegenschaftskarte - Auszug

  • Leistungsbeschreibung

    In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte auch zusätzliche Angaben, zu denen z. B. die Flurstücksnummer oder auch Straßenbezeichnungen und Hausnummern gehören.

    Wenn Sie z. B. für ein Bauvorhaben oder für Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie einen entsprechenden Auszug aus der Liegenschaftskarte erhalten.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG).

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

  • Marcus KaiserStellv. Fachbereichsleitung - FB 60 Stadtentwicklung und Bauwesen