Bestattung anmelden
Leistungsbeschreibung
Bei einem Todesfall haben Sie als Angehöriger die Pflicht, umgehend eine Ärztin/einen Arzt zu verständigen, die oder der die Leichenschau durchführt und den Leichenschauschein ausstellt. Der Ärztin oder dem Arzt müssen Sie das Betreten von Grundstücken und Räumen zur Durchführung der Leichenschau gestatten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt.
Es gibt die Möglichkeit der Erd-, Feuer- oder Seebestattung. Die Bestattungsart richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen Sie als Angehöriger die Bestattungsart.Welche Gebühren fallen an?
Vorkasse: NeinFür die Prüfung der Zulässigkeit einer BestattungRechtsgrundlage
- §9 Hessisches Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG)
- §10 Hessisches Friedhofs- und Bestattungsgesetz
- §13 Hessisches Friedhofs- und Bestattungsgesetz
- §16 Hessisches Friedhofs- und Bestattungsgesetz
- §19 Hessisches Friedhofs- und Bestattungsgesetz
- §20 Hessisches Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG)
- §§ 28 bis 31 Personenstandsgesetz

