Eis und Schnee meistern


Der erste Wintereinbruch ist gemeistert. Die Bürger griffen zu Besen und Schneeschaufel. Die Mitarbeitenden des Bauhofes der Stadt Nidderau waren mit den Räummaschinen im Dauereinsatz. Nicht alle, aber viele Strecken waren gut passierbar. Der Winter wird voraussichtlich weitere Tage mit Schnee und Eis bescheren. Der Tipp des Bauhofteams: Vorsichtig in der Stadt unterwegs sein und vor dem eigenen Grundstück entspannt und mit Augenmaß versuchen, den Gehweg mit möglichst wenig Einsatz von Streusalz passierbar zu machen. Vielleicht benötigt der Nachbar Hilfe? Eventuell mit dem Nachbarn gemeinsame Sache machen, um aus der Pflicht eine Gemeinschaftsaktion bei einem netten Plausch zu machen?

 

Der Bauhof konzentriert sich auf das Räumen von Straßen und Wegen, die sowohl verkehrswichtig als auch aufgrund von Steigungen oder Kurven als gefährlich eingestuft sind. Anliegerstraßen werden zumeist nicht geräumt. Dafür gibt es zwei Gründe, erklärt Bauhofleiter Werner Christiansen: Zum einen fehlt es schlicht und ergreifend an Personal. Zum anderen spielt die Ökologie eine Rolle. Streusalz gefährdet Grundwasser und Bäume. Rund 1,5 Millionen Tonnen des Auftaumittels werden in Deutschland im Schnitt pro Jahr verteilt – eine Menge, die bei einem Güterzug rund 19.000 Waggons erforderlich machen würde. Immer wieder eintreffende Lieferengpässe machen ebenso einen behutsamen Umgang erforderlich.

 

Fakt ist: Das Räumen und Streuen ist für alle Grundstückseigner Pflicht. Die allgemein in Hessen gültige Straßenreinigungssatzung regelt die Vorgehensweise. Hier die wichtigsten Punkte: Gehwege müssen auf einer Breite von mindestens 1,25 Meter von Schnee und Eis befreit werden, in verkehrsberuhigten Bereichen ist es ein Streifen von 1,50 Meter. Den Schnee nicht auf die Straße schaufeln, sondern möglichst auf dem eigenen Grundstück abgelegen, um den Verkehr nicht zu beeinträchtigt.

 

Zum Streuen vorrangig Sand oder Splitt statt Salz verwenden. Größere Eisstücke möglichst entfernen, Kanalschächte und Abflussrinnen von Schnee und Eis freihalten. Die Verpflichtung zum Winterdienst umfasst den Zeitraum von 7 bis 20 Uhr.

 

 

Magistrat der Stadt Nidderau

14.01.2026

 

Andreas Bär

Bürgermeister