Die Stadtpolizei Nidderau bittet Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Gehwege und Straßenrinnen vor ihren Grundstücken regelmäßig zu reinigen sowie Hecken und Bäume rechtzeitig zurückzuschneiden. Hintergrund sind zunehmende Beschwerden aus der Bürgerschaft bei der Stadtpolizei über Bewuchs, der Wege einengt und das sichere Gehen erschwert. Besonders Kinder können dadurch gezwungen sein, auf die Fahrbahn auszuweichen.
Äste, Hecken oder Sträucher, die vom Grundstück auf öffentliche Straßen, Wege und Gehwege ragen, sind zu entfernen. Dabei ist auch das erforderliche Lichtraumprofil freizuhalten: Über Gehwegen müssen mindestens 2,50 Meter, über Fahrbahnen mindestens 4,50 Meter Höhe frei bleiben. Auch Verkehrszeichen und die Straßenbeleuchtung dürfen nicht durch Bewuchs verdeckt werden.
„Freie und saubere Gehwege sind eine Frage der Sicherheit im direkten Wohnumfeld“, erklärt Andreas Bär, Bürgermeister der Stadt Nidderau. „Wer Hecken und Bäume zurückschneidet und die Flächen vor dem eigenen Grundstück pflegt, hilft mit, dass insbesondere Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sicher unterwegs sein können.“
Die Reinigungspflicht umfasst neben den Gehwegen auch die Straßenrinne vor dem jeweiligen Grundstück. Gras, Unkraut, Laub, Kehricht, Schlamm und sonstiger Unrat sind zu entfernen. Rechtsgrundlagen sind das Hessische Straßengesetz sowie die Straßenreinigungssatzung der Stadt Nidderau, die seit dem 6. November 2019 gilt.
Die Stadtpolizei appelliert daher an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer: Besen schwingen und Heckenschere einsetzen – für sichere Wege und ein gepflegtes Nidderau.
Magistrat der Stadt Nidderau
07.08.2026
Andreas Bär
Bürgermeister

