Im Vorfeld der Kommunalwahl am 15. März weist die Deutsche Post darauf hin, dass Wahlbriefe spätestens drei Tage vor dem Wahltag in einen Briefkasten oder in einer Filiale abgegeben werden sollten, um eine pünktliche Zustellung sicherzustellen. Darauf macht auf Bitten der Post Nidderaus Wahlleiter Philipp Meißner aufmerksam.
Vor diesem Hintergrund ist die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen nur bis einschließlich Dienstag vor dem Wahltag möglich. So soll gewährleistet werden, dass die Unterlagen rechtzeitig bei den Wahlberechtigten ankommen und fristgerecht wieder bei der Stadtverwaltung eingehen können. Über diesen Zeitpunkt hinaus ist die persönliche oder schriftliche (postalische) Beantragung von Briefwahl noch bis Freitag, 13. März, 13 Uhr, möglich. Darüber hinaus wurde seitens der Deutschen Post mitgeteilt, dass am Wahlsonntag keine Zustellung von Wahlbriefen erfolgt.
Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nidderau werden gebeten, ihre Briefwahlunterlagen, insbesondere in der Woche vor der Wahl, nach Möglichkeit persönlich im Wahlamt abzuholen. Um sicherzugehen, dass die ausgefüllten Unterlagen rechtzeitig bei der Verwaltung eingehen, wird empfohlen, diese ebenfalls persönlich abzugeben oder in den hierfür vorgesehenen Briefkasten einzuwerfen.
Der Briefkasten für die Briefwahl befindet sich am Seiteneingang des Rathauses (ehemaliger Zugang zum Bürgerbüro) und ist ausgeschildert. Es wird darauf hingewiesen, dass jede wahlberechtigte Person selbst dafür verantwortlich ist, dass ihr Wahlbrief rechtzeitig und ordnungsgemäß bei der Stadt eingeht. Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes per Telefon (06187 / 299-198) gerne zur Verfügung.
Magistrat der Stadt Nidderau
27.02.2026
Andreas Bär
Bürgermeister

