Aktion von Polizei und Stadt:  


Tabu ist das Fahren auf Gehwegen, in einer Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung. Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraße sind erlaubt. Auf der Straße fahren darf man nur, wenn Radwege fehlen. Und zwei Personen als Besatzung sind definitiv verboten: Mit einer Präventions- und Aufklärungsaktion richteten sich Polizei und Stadtverwaltung Nidderau direkt an jugendliche Nutzer von E-Scootern.

 

Julia Koch und Silke Rübmann, Schutzfrauen vor Ort der Polizeistation Langenselbold informierten über den richtigen und damit sicheren Umgang mit den beliebten Elektro-Rollern. Auch die Leiterin des Fachbereichs Ordnungswesen der Stadt Nidderau Alexandra Nolte und ihr Stellvertreter Philipp Meißner informierten zusammen mit Bürgermeister Andreas Bär vor Ort.

 

Eine Werbung für mehr Rücksicht im Straßenverkehr und ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit: Zahlreiche Schülerinnen und Schüler nutzen die Gelegenheit, den Stand auf dem Gelände des Nidder Forums zu besuchen, bilanzierten Polizei und Stadt. Ein E-Scooter-Quiz vermittelte spielerisch wichtiges Wissen. Thematisiert wurden insbesondere die Gefahren durch überhöhte Geschwindigkeit sowie das verbotswidrige Fahren mit zwei Personen auf einem Elektro-Roller.

 

Die Stadtverwaltung hat zudem einen Flyer über Regeln für die kleinen beliebten Fortbewegungsmittel online veröffentlicht, der die wichtigsten Regeln kompakt und verständlich zusammenfasst.  Zu finden ist er unter www.nidderau.de/e-scooter.

 

 

Magistrat der Stadt Nidderau

29.06.2026

 

Andreas Bär

Bürgermeister