Mal morsch, manchmal sogar umsturzgefährdet, aber im Großen und Ganzen gesund: Die Stadt Nidderau hat rund 4.000 Bäume im Stadtgebiet von einem unabhängigen Sachverständigenbüro untersuchen lassen. Das Ergebnis: Mehrere kleinere und größere Pflegemaßnahmen sind notwendig. In einigen Fällen, meist bei kleineren Bäumen, ist eine Fällung unvermeidlich, teilt Werner Christiansen, Leiter des Baubetriebshofes der Stadt Nidderau, mit. Einige Bäume mussten sofort gefällt respektive zur sofortigen Totholzbeseitigung entfernt werden, weil sie eine Gefahr für den Menschen darstellten. Diese Arbeiten mussten und müssen aufgrund der Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht auch in der Brut- und Setzzeit durchgeführt werden. Vor der Fällung werden die Bäume nach Vogelnestern abgesucht. Wo Grün weichen muss, soll neues Grün Raum erhalten: Nachpflanzungen werden mit dem Bauamt, dem Umweltamt und den Stadtwerken Nidderau abgestimmt. Die Aspekte Verkehrssicherungspflicht, Standortqualität und Klimaverträglichkeit können dazu führen, dass andere Standort oder eine andere Baumsorte für Nachpflanzungen ausgewählt werden, erklärt Christiansen. Die Kontrollen des Baumbestandes sind aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht gesetzlich vorgeschrieben und müssen jährlich durchgeführt werden. Die erforderlichen Pflegemaßnahmen werden in einem vierstufigen System umgesetzt. Die Prioritätenliste reicht von Stufe 1, die eine sofortige Umsetzung aufgrund von Gefahr in Verzug erfordert, über Stufe 2 (bis zu 2 Monate Frist bis zur Durchführung) und Stufe 3 (bis zu 6 Monate Frist bis zur Durchführung) bis Stufe 4 (Abarbeitung pflegerischer Tätigkeiten empfohlen).
Magistrat der Stadt Nidderau
17.03.2025
Andreas Bär
Bürgermeister

