„Neue Grundsteuer“ in Deutschland: 


Grundsteuer, Gewerbesteuer und Abfallgebühren: In Nidderau wurden in den vergangenen Tagen die aktuellen Bescheide vom städtischen Fachdienst Finanzen versendet. Veränderungen ergeben sich für viele Haushalte bei der Grundsteuer A und B. Auslöser ist die Grundsteuerreform: Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts haben die Finanzämter den Messbetrag, also den Wert von Grundstücken und Immobilien, neu berechnen müssen. Ziel der deutschlandweiten Reform: Eine Gleichbehandlung vergleichbarer Grundstücke und damit mehr Gerechtigkeit innerhalb einer Kommune. So waren vierstellige Summen in Neubaugebieten und ein zweistelliger Betrag für ein Fachwerkhaus im Ortskern bislang keine Seltenheit.

 

Entscheidend aus Sicht der politischen Gremien Nidderaus: Der Hebesatz wurde aufkommensneutral in das neue System übertragen! Dies bedeutet, dass die Hebesätze zwar nominell erhöht wurden, die Einnahmen der Stadt aber gleichbleiben. Das Parlament folgte damit exakt der Empfehlung der Hessischen Steuerverwaltung. Laut Umfrage des Steuerzahlerbundes gehört Nidderau damit zu einer Minderheit unter den 421 hessischen Städten und Gemeinden: 60 Prozent der Kommunen hätten einen Hebesatz beschlossen, der mindestens fünf Prozent über der Empfehlung liegt. Konkret wurde per Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Nidderau der Hebesatz auf 733 Prozentpunkte (Grundsteuer B) bzw. 766 Prozentpunkte (Grundsteuer A) angepasst.

 

Entscheidend für die Grundsteuer B sind die neuen, vom Finanzamt berechneten Messbeträge. Der Messbetrag dient als Grundlage für die zu zahlende Grundsteuer und wird mit dem Hebesatz multipliziert. Wohn- und Grundstücksfläche sowie der Bodenrichtwert sind die Berechnungsgrundlage. Das Alter des Gebäudes spielt keine Rolle mehr. Die Konsequenz: Die Grundsteuer für neuere Immobilien sinkt ab 2025 in vielen Fällen. Für ältere Häuser auf großem Grundstück ergeben sich dagegen teils deutliche Erhöhungen. Wer mit seinem Messbetrag nicht einverstanden ist, muss beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Korrektur der Veranlagung stellen.

 

 

 

Magistrat der Stadt Nidderau

22.01.2025

 

Andreas Bär

Bürgermeister