Bundestagswahl am 23. Februar: 


Anlässlich der vorgezogenen Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 haben die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal der Stadt Nidderau zu beantragen. Darauf macht die Stadtverwaltung Nidderau aufmerksam und verweist auf folgende Voraussetzungen und Möglichkeiten.

 

Sie müssen im Wählerverzeichnis der Stadt Nidderau eingetragen sein. Darüber sind Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert worden.

 

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

 

Sie haben folgende Möglichkeiten, Briefwahl zu beantragen:

 

•        Per Post: Füllen Sie den Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus.

 

•        Per E-Mail: Um Ihren Antrag auf Briefwahl bearbeiten zu können, werden folgende Daten benötigt:


Nachname, Vorname

Geburtsdatum und -ort

Wohnanschrift

Ggf. abweichende Versandanschrift

 

•     Persönlich: Kommen Sie während der Sprechzeiten des Bürgerbüros im Rathaus vor  bei.  Dies geht auch ohne vorherige Terminvereinbarung.

 

•  Online unter folgendem Link ( https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6435021&wahltyp= ).

Die Wahlbenachrichtigungen erhalten alle Wahlberechtigten bis zum 02. Februar.

 

WICHTIGER HINWEIS ZUM VERSAND DER BRIEFWAHLUNTERLAGEN:

Mit dem Versand der Briefwahlunterlagen kann frühestens Anfang Februar begonnen werden, da aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen und der damit verbundenen verkürzten Fristen erst dann die Stimmzettel bereitstehen.

Weitere Infos sind auf der Homepage www.nidderau.de unter der Rubrik „Wahlen“ oder im Wahlamt erhältlich.

 

Wichtige Informationen zur Briefwahl (PDF)

Magistrat der Stadt Nidderau

14.01.2025

 

Andreas Bär

Bürgermeister