E-Scooter-Fahrten im Stadtgebiet:


Eine Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern, der Nutzer muss mindestens 14 Jahre alt sein, das Fahrzeug muss mit einer Versicherungsplakette versehen sein, Gehwege dürfen nicht genutzt werden: Die Vorgaben für das Fahren mit einem E-Scooter sind eindeutig! Doch für die Mitarbeitenden der Stadtpolizei ist die Realität eine völlig andere: Die offiziell als „Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenkstange“ titulierten Zweiräder sorgen für viel Arbeit für die Verwaltung und immer öfter für Verdruss bei den Bürgern.

Immer mehr Beschwerden über rücksichtsloses Fahren gehen im Rathaus ein. Die Stadtpolizei muss bei ihren regelmäßigen Kontrollen feststellen, dass auf diese einfachen Regeln oftmals wenig Wert gelegt wird. „Die Gefährdung von Fußgängern, fehlender Versicherungsschutz, 12- und 13-Jährige am Lenker oder das Fahren zu zweit: Es gibt kaum etwas, dass unsere Mitarbeitenden der Stadtpolizei nicht erleben“, berichtete Alexandra Nolte, Fachbereichsleiterin Ordnungswesen.

Es gilt das Gebot der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme. Damit sich alle Verkehrsteilnehmer sicher durch die Stadt bewegen können, bittet die Stadtverwaltung alle Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern, die wenigen einfachen Regeln einzuhalten: Radwege nutzen, wenn nicht vorhanden auf die Straße ausweichen, nicht schneller als Tempo 20 fahren.

Der E-Scooter ist ein Solo-Fahrzeug, das auch nicht für den Transport von Gegenständen auf dem Trittbrett vorgesehen ist. Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge für Personen ab 14 Jahren und somit versicherungspflichtig.

Magistrat der Stadt Nidderau

28.09.2023

Andreas Bär

Bürgermeister