Illegale Müllentsorgung in den öffentlichen Mülleimern der Stadt Nidderau


Immer wieder wird bei Kontrollen festgestellt, dass Restmüll, Bioabfall und Katzenstreu in Hundekotbeutel verpackt in öffentlichen Mülleimern entsorgt wird.

Ein beliebter Standort ist der öffentliche Mülleimer vor dem Bauhof in Ostheim.

Alle Bürgerinnen und Bürger in Nidderau zahlen diesen Müll, der in den öffentlichen Mülleimer entsorgt wird, mit. Helfen Sie uns diese Mülltouristen ausfindig zu machen. Gerne können Sie eine Anzeige beim FD Abfallwirtschaft einreichen. Dazu senden Sie uns eine Mail unter: umweltamt@nidderau.de.

 

Was darf nicht in öffentlichen Müllbehältern entsorgt werden?

 

• Öffentlich aufgestellte Müllbehälter etwa an Haltestellen, Parkanlagen, Feldwege oder an den Fuß- und Radwegen dienen der ordnungsgemäßen Entsorgung des unterwegs anfallenden Mülls.

• Dabei wird üblicherweise von kleineren Mengen Abfall ausgegangen. Werfen Sie etwa ein Papiertaschentuch, einen Kaugummi oder ein auf Reisen benutztes Butterbrotpapier in einen öffentlichen Papierkorb, wird es keine Probleme geben.

Kritisch wird es, wenn Bürgerinnen und Bürger eine volle Mülltüte zu einem öffentlichen Abfallbehälter bringen. Dann liegt der Verdacht nahe, dass Bürgerinnen und Bürger Ihren Hausmüll entsorgen wollen und dies ist verboten. Werden Bürgerinnen und Bürger dabei erwischt, droht ein empfindliches Bußgeld. Es ist nicht erlaubt, Hausmüll in öffentlichen Müllbehältern zu entsorgen. Das gilt auch für Müll, der in Gewerbebetrieben anfällt.

• Zum Hausmüll zählt sämtlicher Abfall, der in privaten Haushalten oder vergleichbaren Einrichtungen entsteht. Neben dem allgemeinen Restmüll betrifft dies auch Biomüll, Altpapier, Altglas, Sperrmüll, Elektronikschrott und Sondermüll.

• Außerdem gibt es in Deutschland eine Anschlusspflicht an die Abfallentsorgung. Darunter fällt nicht nur die Mülltrennung zur umweltgerechten Entsorgung und Wiederverwertung. Anfallender Restmüll und Biomüll muss in dafür vorgesehene Mülltonnen zur Entsorgung bereitgestellt werden. Grundstückseigentümer müssen hierfür entsprechende Gebühren zahlen.

• Werfen Sie Hausmüll in einen öffentlichen Abfalleimer, kann das als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Geldbuße sind grundsätzlich Beträge bis 1.000 Euro.

 

Magistrat der Stadt Nidderau

26.05.2023

 

Andreas Bär

Bürgermeister