Photovoltaik Anlagen werden für Privathaushalte ab 2023 deutlich attraktiver


Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde im Sommer 2022 novelliert und macht dadurch Photovoltaik (PV)Anlagen deutlich interessanter für private Haushalte. Die Neufassung des Gesetzes enthält einige Verbesserungen und Vereinfachungen für Betreiberinnen und Betreiber von PV - Anlagen. Da viele Änderungen ab Januar 2023 in Kraft treten werden lohnt sich ein Blick auf die wesentlichen Änderungen. Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind wesentlich für PV-Anlagen Besitzende, da jede Anlage den Regelungen und Vorgaben des EEG unterliegt.

?          Erster wichtiger Punkt ist, dass die EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 faktisch abgeschafft wurde. Hierdurch reduziert sich für alle Stromkonsumenten der Strompreis um ca. 6-7 Cent pro kWh. Für PV Besitzende bedeutet das zudem, dass Erzeugungszähler zukünftig entfallen.

?          Anlagen, die nach dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden erhalten eine erhöhte Einspeisevergütung. Für Anlagen zur Eigenversorgung gelten voraussichtlich folgende Vergütungssätze:

o          PV-Anlage bis   10 kWp Leistung: 8,2 Cent/kWp (bisher: 6,24)

o          PV-Anlage bis   40 kWp Leistung: 7,1 Cent/kWp (bisher: 6,06)

o          PV-Anlage bis 100 kWp Leistung: 5,8 Cent/kWp (bisher: 4,74)

?          Anlagen bis 25kWp, die nach dem 1. Januar 2023 in Betrieb gehen, werden keine Wirkleistungsbegrenzung haben. Daher sind keine Fernsteuerungseinheiten mehr nötig es und können die vollen 100% Nennleistung statt der bisher geltenden 70%  in das Netz eingespeist werden.

?          Steuererleichterungen zur Förderung des PV Ausbaus sollen zudem in einer Novellierung des Jahressteuergesetzes (JStG 2022) zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Beispielsweise wird die Befreiung von der Einkommen- und der Gewerbesteuer von der bisherigen 10 kWp Grenze auf 30 kWp hochgesetzt werden. Um zusätzlich die Anschaffungskosten von PV Anlagen zu reduzieren, wird die Mehrwertsteuer für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen auf Wohngebäuden auf 0% gesenkt.

Infolge von gesetzlichen Novellierungen nach der Veröffentlichung dieser Mitteilung durch die Stadt Nidderau kann es zu anderen gesetzlichen Regelungen kommen. Bitte informieren Sie sich deshalb regelmäßig zum aktuellen Stand bei den entsprechenden Behörden und Experten. Weiterführende Informationen können Sie einsehen unter:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/novellierung-des-eeg-gesetzes-2023972

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2022-10-10-JStG-2022/0-Gesetz.html

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/eeg-2023-das-aendert-sich-fuer-photovoltaikanlagen-75401  

Magistrat der Stadt Nidderau

28.10.2022

Andreas Bär

Bürgermeister