Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nidderau hat in ihrer Sitzung am
14.03.2024 sowohl den Aufstellungsbeschluss als auch den Beschluss zur frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 1-017-0 „Römerpfad“
gefasst. Die amtliche Bekanntmachung erfolgte am 22.03.2024. Die frühzeitige Beteiligung fand im Zeitraum vom 01.04.2024 bis einschließlich 10.05.2024 statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 26.03.2024 aufgefordert eine Stellungnahme bis einschließlich 10.05.2024 abzugeben. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gingen Hinweise und Anregungen ein, die im weiteren Planungsverlauf berücksichtigt wurden. Der Bebauungsplanentwurf wurde entsprechend angepasst und weiter ausgearbeitet. Der Entwurf des Bebauungsplans mit Stand vom 18.05.2026 wurde von der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 25.06.2026 gebilligt. Zudem wurde die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit (§3 Abs. 2 BauGB) und der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§4 Abs. 2 BauGB) beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Siedlungsrand von Nidderau-Heldenbergen und wird von der Friedberger Straße und dem Römerpfad aus erschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans weist eine Größe von rd. 16.500 m² auf und umfasst die Flurstücke 12/15, 12/17, 13/5, 13/8, 19/2 (teilw.), 91/1 (teilw.), 91/2, 91/3 und 91/4 in der Gemarkung Heldenbergen, Flur 7.
Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Das allgemeine Planziel besteht darin, die planungsrechtlichen Grundlagen für
die Entwicklung neuer Gewerbe- und Mischbauflächen zu schaffen. Die Planung
sieht vor, den ortsansässigen Unternehmen Erweiterungsflächen für ihre betriebliche
Entwicklung bereitzustellen. Neben der Sicherung von Erweiterungsflächen für die ortsansässigen Gewerbetreibenden werden im südlichen Bereich zusätzliche Gewerbe- und Mischbauflächen planungsrechtlich festgelegt, da bereits konkrete Nutzerinteressen vorliegen. Während der südwestliche Teil des Plangebiets entsprechend der beabsichtigten Nutzung als Gewerbegebiet festgesetzt wird, ist im südöstlichen Bereich eine Kombination aus Büro-, Verwaltungs- und Wohnnutzungen vorgesehen. Dieser Bereich wird entsprechend als Mischgebiet ausgewiesen.
Aufgrund bereits vorliegender konkreter Ausbaupläne seitens der Stadt Nidderau für die Straße Römerpfad wird dieser Bereich entsprechend als öffentliche Verkehrsfläche festgelegt.
Der Entwurf des Bebauungsplans inklusive Begründung und Anlagen sowie den bereits vorliegenden Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen werden in der Zeit von
Mittwoch, den 01.07.2026 bis einschl. Mittwoch, den 12.08.2026
auf der Homepage der Stadt Nidderau unter https://www.nidderau.de/leben-wohnen/bauen/#bebauungsplaene unter dem Button „Aktuelle Bauleitplanung“ eingestellt und veröffentlicht.
Im Zeitraum der Beteiligung liegt der Entwurf des Bebauungsplanes inklusive Begründung und Anlagen, den bereits vorliegenden Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen sowie DIN-Normen, Richtlinien und technischen Regelwerken, auf die in den Festsetzungen des Bebauungsplans Bezug genommen wird, in der Stadtverwaltung Nidderau, Am Steinweg 1, 61130 Nidderau, Zimmer O. 20 während der nachfolgend genannten Dienststunden:
• Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
• Montag von 14.00 bis 18.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Gerne können die Stellungnahmen auch per E-Mail an 22060@blfp.de oder auf postalischem Wege an die untenstehende Adresse verschickt werden.
blfp planungs gmbh
Straßheimer Str. 7
61169 Friedberg
Die Veröffentlichung erfolgt zudem auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen
gemäß § 4a (5) BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt
bleiben können.
Gemäß § 4b BauGB wurde das Planungsbüro blfp planungs gmbh mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Es liegen die folgenden Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen vor, die mit ausgelegt werden:
- Umweltbericht mit Grünordnungsplan und Artenschutzprüfung, mit den gemäß der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu beschreibenden und zu bewertenden Inhalten sowie Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung (März 2026)
- Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern:
- Boden
- Wasser
- Klima und Luft
- Biotoptypen und Flora
- Fauna
- Landschaftsbild / Erholungsfunktion
- Kultur- und sonstige Sachgüter
- Mensch
- Schalltechnische Untersuchung (April 2024)
Untersuchung der Lärmimmissionen durch Gewerbe und Verkehr im Einwirkungsbereich unter Berücksichtigung der geplanten Erweiterung des westlich angrenzenden Fachmarktzentrums sowie Festsetzungen von Emissionskontingenten nach DIN 45691 für die geplanten Gewerbeteilflächen
- Geotechnischer Ergebnisbericht (Dezember 2024)
- Feststellung der Baugrund- / Grundwasserverhältnisse auf dem Projektgelände und eine Beurteilung der Versickerungsfähigkeit
- Archäologische Untersuchungen (August 2023 bis Sommer 2026)
- Archäologisch-geophysikalische Prospektion (Magnetometerprospektion) zur Detektion obertägig nicht sichtbarer archäologischer Strukturen und zur Einschätzung des archäologischen Potenzials der Flächen
- Bauvorgreifende archäologische Untersuchungen (Grabungen) zur Überprüfung, Dokumentation und Bewertung der festgestellten Bodendenkmäler
- Entwässerungskonzept als ergänzende Stellungnahme durch die Stadtwerke Nidderau (April 2025)
- Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange bei der Bauleitplanung für den Bereich der Abwasserbeseitigung, unter Berücksichtigung der optionalen Erweiterung des Baugebietes Friedberger Straße
- Berücksichtigung nachbarschaftlicher Belange der Saalburgstraße (Februar 2025)
- Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangen sind:
- Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege Hessen vom 26.04.2024
- Stellungnahme des Kreisausschusses des Main-Kinzig-Kreises vom 10.05.2024
- Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 08.05.2024
- Stellungnahme des Regionalverbands FrankfurtRheinMain vom 07.05.2024
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1-017-0 „Römerpfad“

Nidderau, 26.06.2026
Der Magistrat der Stadt Nidderau
Andreas Bär
Bürgermeister

