bekanntmachung der stadt nidderau

Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage „Brunnen Eichen“ der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH in der Gemarkung Eichen, Main-Kinzig-Kreis


Die Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage „Tiefbrunnen Eichen“ der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH in der Stadt Nidderau, Gemarkung Eichen, Main-Kinzig-Kreis, wurde im Staatsanzeiger für das Land Hessen (Nr. 22/2026, S. 486) veröffentlicht. Die Grenzen des Schutzgebietes sind aus der mit veröffentlichten topographischen Übersichtskarte (PDF) zu ersehen.


Die Verordnung und die Schutzgebietskarten können unter anderem beim 

Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Umwelt Frankfurt

Gutleutstraße 114

60327 Frankfurt am Main


und dem


Magistrat der Stadt Nidderau

Am Steinweg 1

61130 Nidderau


während der Dienstzeiten von jedermann eingesehen werden.


Nidderau, 01.06.2026


Magistrat der Stadt Nidderau

gez. Andreas Bär

(Bürgermeister)