Beim Fundbüro der Stadt Nidderau Tel. 06187/299-0 wurden in den Monaten Juli bis Dezember 2025 folgende Fundgegenstände abgegeben:
• 3 Fahrräder
• Kinderroller
• Geldbörse mit Inhalt
• Schmuck (Halskette und Ring)
• diverse Schlüssel/Schlüsselbunde/Autoschlüssel
Wer Eigentums- oder Besitzrechte geltend machen will, wird hiermit öffentlich aufgefordert, seinen Anspruch bis zum 20. Juli 2026 anzumelden.
Sollte dies bis zum o. a. Termin nicht geschehen, so verliert er nach den Regelungen über Fundsachen (§ 965 ff. BGB) sein Eigentumsrecht an der betreffenden Fundsache.
Magistrat der Stadt Nidderau
12.06.2026
Andreas Bär
Bürgermeister

