Die Flurstücke Gemarkung Ostheim, Flur 24, Flurstücke 337/21 sowie 337/20 werden gem. §4 (1) Hess. Straßengesetz vom 8. Juni 2003, GVBl. I 2003, 166, für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die gewidmete Straße gehört zur Gruppe der Gemeindestraßen (§3 Absatz 1 Hess. Straßengesetz).
Wirksamkeit der Widmung
Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Veröffentlichung im Hanauer Anzeiger vollendet. Die Widmung tritt am Tage nach Vollendung der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Magistrat der Stadt Nidderau, Am Steinweg 1, 61130 Nidderau einzulegen.
Magistrat der Stadt Nidderau
01.10.2025
Andreas Bär
Bürgermeister

