bekanntmachung der stadt Nidderau

Feststellung eines Nachrückers in die Stadtverordnetenversammlung


Frau Stefanie Birnbaum hat ihr Mandat in der Stadtverordnetenversammlung für die Christlich Demokratische Union, CDU, aus persönlichen Gründen zum 27.06.2025 niedergelegt. Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) wurde

 

Herr Uwe Richter, In der Aue 5, 61130 Nidderau,

 

 

als Nachrücker festgestellt und für die Christlich Demokratische Union, CDU, zum 10.07.2025 in die Stadtverordnetenversammlung berufen.

 

Gegen diese Feststellung kann aufgrund des § 25 KWG jeder Wahlberechtigte innerhalb von zwei Wochen, vom ersten Tag der Bekanntmachung gerechnet, Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Stadt Nidderau, Am Steinweg 1, 61130 Nidderau, einzulegen.

 

Nidderau, den 10.07.2025

 

 

Beate Weisbecker

Stellv. Besondere Wahlleiterin


Magistrat der Stadt Nidderau

11.07.2025

 

Andreas Bär

Bürgermeister