Frau Stefanie Birnbaum hat ihr Mandat in der Stadtverordnetenversammlung für die Christlich Demokratische Union, CDU, aus persönlichen Gründen zum 27.06.2025 niedergelegt. Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) wurde
Herr Uwe Richter, In der Aue 5, 61130 Nidderau,
als Nachrücker festgestellt und für die Christlich Demokratische Union, CDU, zum 10.07.2025 in die Stadtverordnetenversammlung berufen.
Gegen diese Feststellung kann aufgrund des § 25 KWG jeder Wahlberechtigte innerhalb von zwei Wochen, vom ersten Tag der Bekanntmachung gerechnet, Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Stadt Nidderau, Am Steinweg 1, 61130 Nidderau, einzulegen.
Nidderau, den 10.07.2025
Beate Weisbecker
Stellv. Besondere Wahlleiterin
Magistrat der Stadt Nidderau
11.07.2025
Andreas Bär
Bürgermeister

