bekanntmachung der stadt nidderau

Feststellung einer Nachrückerin in die Stadtverordnetenversammlung


Frau Nathalie Döring hat ihr Mandat in der Stadtverordnetenversammlung für die Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD, mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) wurde

 

Frau Sabine Forchel, Mühlbergstraße 43, 61130 Nidderau,

 

 

als Nachrückerin festgestellt und für die Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD, in die Stadtverordnetenversammlung berufen.

 

Gegen diese Feststellung kann aufgrund des § 25 KWG jeder Wahlberechtigte innerhalb von zwei Wochen, vom ersten Tag der Bekanntmachung gerechnet, Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Stadt Nidderau, Am Steinweg 1, 61130 Nidderau, einzulegen.

 

 

Nidderau, den 05.11.2025

 

 

 

Philipp Meißner

Gemeindewahlleiter