Beim Fundbüro der Stadt Nidderau Tel. 06187/299-0 wurden in den Monaten Januar bis März 2025 folgende Fundgegenstände abgegeben:
• 1 Roller
• Geldschein
• Brille
• Schmuck
• diverse Schlüssel/Schlüsselbunde/Autoschlüssel
Wer Eigentums- oder Besitzrechte geltend machen will, wird hiermit öffentlich aufgefordert, seinen Anspruch bis zum 27. Mai 2025 anzumelden.
Sollte dies bis zum o. a. Termin nicht geschehen, so verliert er nach den Regelungen über Fundsachen (§ 965 ff. BGB) sein Eigentumsrecht an der betreffenden Fundsache.
Magistrat der Stadt Nidderau
30.04.2025
Andreas Bär
Bürgermeister

