BEKANNTMACHUNG DER STADT nIDDERAU

Feststellung einer Nachrückerin in die Stadtverordnetenversammlung


Frau Christina Schneider hat ihr Mandat in der Stadtverordnetenversammlung für die Christlich Demokratische Union, CDU, aus persönlichen Gründen zum 31.03.2024 niedergelegt. Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) wurde

 

Frau Charlotte Gäckle, Friedberger Straße 70, 61130 Nidderau,

 

als Nachrückerin festgestellt und für die Christlich Demokratische Union, CDU, zum 01.04.2024 in die Stadtverordnetenversammlung berufen.

 

Gegen diese Feststellung kann aufgrund des § 25 KWG jeder Wahlberechtigte innerhalb von zwei Wochen, vom ersten Tag der Bekanntmachung gerechnet, Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Stadt Nidderau, Am Steinweg 1, 61130 Nidderau, einzulegen.

 

 

Nidderau, den 12.03.2024

 

 

 

Philipp Meißner

Besonderer Wahlleiter