Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nidderau hat in ihrer Sitzung am 14.03.2024 sowohl den Aufstellungsbeschluss als auch den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 1-017-0 „Römerpfad“ gefasst. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 12/15, 12/17, 13/5, 13/8, 19/2 (teilw.), 91/1 (teilw.), 91/2, 91/3 und 91/4 in der Gemarkung Heldenbergen, Flur 7. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Das allgemeine Planziel besteht darin, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Entwicklung neuer Gewerbe- und Mischbauflächen zu schaffen. Die Planung sieht vor, den vor Ort ansässigen Unternehmen Erweiterungsflächen für ihre betriebliche Entwicklung bereitzustellen. Während der südwestliche Teil des Plangebiets entsprechend der beabsichtigten Nutzung als Gewerbegebiet festgesetzt wird, ist im südöstlichen Bereich eine Kombination aus Büro-, Verwaltungs- und Wohnnutzungen vorgesehen. Dieser Bereich wird entsprechend als Mischgebiet ausgewiesen.
Aufgrund bereits vorliegender konkreter Ausbaupläne seitens der Stadt Nidderau für die Straße Römerpfad wird dieser Bereich entsprechend als öffentliche Verkehrsfläche festgelegt. Auf langfristige Sicht dient die Straßenverkehrsfläche als vorbereitende Maßnahme für die Erschließung weiterer neuer Bauflächen im Süden, falls künftig Bedarf vorliegen sollte.
Um das Vorhaben planungsrechtlich zu sichern und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten ist die Aufstellung des Bebauungsplans erforderlich.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im zweistufigen Regelverfahren nach §§2 ff. BauGB. Gemäß §2 (4) BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen des Bebauungsplans ermittelt und in einem Umweltbericht (inkl. Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung) beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht bildet gemäß §2a BauGB einen gesonderten Bestandteil der Begründung.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung wird auf der Homepage der Stadt Nidderau eingestellt, wo er unter
www.nidderau.de/leben-wohnen/bauen/#bebauungsplaene
in der in der Zeit von
Montag, dem 01.04.2024, bis einschl. Freitag, dem 10.05.2024,
eingesehen werden kann.
Im oben genannten Zeitraum liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich
Begründung in der Stadtverwaltung Nidderau, Stadtteil Heldenbergen, Am Steinweg 1,
61130 Nidderau, Zimmer O.19, während der nachfolgend genannten Dienststunden
- Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
- Montag, von 14.00 bis 18.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Zudem können Stellungnahmen auf postalischem Wege an die untenstehende Adresse verschickt oder per E-Mail an 22060@blfp.de versandt werden.
blfp planungs gmbh
Straßheimer Str. 7
61169 Friedberg
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß §4 (5) BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Stadt Nidderau, Stadtteil Heldenbergen,
Bebauungsplan Nr. 1-017-0 „Römerpfad“
Hier: räumlicher Geltungsbereich
genordet, ohne Maßstab
Nidderau, 22.03.2024
Der Magistrat der Stadt Nidderau
Andreas Bär
Bürgermeister