Beim Fundbüro der Stadt Nidderau Tel. 06187/299-0 wurden in den Monaten Juli bis September 2024 folgende Fundgegenstände abgegeben:
• 1 Fahrrad
• Geldscheine
• Werkzeugkoffer mit Inhalt
• 3 Handys
• Schmuck
• diverse Schlüssel/Schlüsselbunde/Autoschlüssel
Wer Eigentums- oder Besitzrechte geltend machen will, wird hiermit öffentlich aufgefordert, seinen Anspruch bis zum 23.12.2024 anzumelden.
Sollte dies bis zum o. a. Termin nicht geschehen, so verliert er nach den Regelungen über Fundsachen (§ 965 ff. BGB) sein Eigentumsrecht an der betreffenden Fundsache.
Magistrat der Stadt Nidderau
26.11.2024
Andreas Bär
Bürgermeister