bekanntmachung der stadt nidderau

Auslegung des Bebauungsplans Nr. 1-16-0 "Allee Süd, 5. Bauabschnitt", Stadtteil Heldenbergen


Der Magistrat der Stadt Nidderau hat in seiner Sitzung vom 16.10.2023 für den Bebauungsplan Nr. 1-16-0 „Allee Süd, 5. Bauabschnitt“, Stadtteil Heldenbergen, einen ergänzenden Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB und den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (1) BauGB gefasst, sodass nunmehr die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt wird.

Das Plangebiet ist aus dem beiliegenden Lageplan zu ersehen.

Die Unterlagen liegen in der Zeit

vom 27.12.2023 bis einschließlich 09.02.2024

während den allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Nidderau, Am Steinweg 1, 61130 Nidderau, Bauamt, 1. OG, Zimmer Nr. O.20 und zwar

  • Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 – 18.30 Uhr
  • Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus,

sowie zusätzlich nach Vereinbarung (Tel.: 06187/299-162 oder 299-166).

Innerhalb der Auslegungsfrist können Anregungen zu Protokoll gegeben und in Schriftform eingereicht werden.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollen am Südwestrand der Gemarkungsfläche von Heldenbergen Wohnbauflächen entwickelt werden.

Die Verfahrensunterlagen können ab dem 27.12.2023 unter https://www.Nidderau.de –

Leben & Wohnen/Bauen/Bebauungspläne/Aktuelle Bauleitplanung und unter https://www.planungsgruppe-egel.de unter dem Link „Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.

Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens und Durchführung der Verfahrensschritte gemäß § 4b BauGB an die Planungsgruppe Thomas Egel in Langenselbold übertragen ist.

Anlage zur Amtlichen Bekanntmachung (PDF)

Nidderau, den 12.12.2023

Magistrat der Stadt Nidderau

Andreas Bär

(Bürgermeister)