Ladung
Im Flurbereinigungsverfahren Nidderau-Uferrandstreifen, Main-Kinzig-Kreis, findet der Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBI. I S. 546) in der jeweils geltenden Fassung am Donnerstag, den 30.11.2023 um 10:00 Uhr im Hessischen Hof im Saal, Friedberger Straße 27 in 61130 Nidderau statt, zu welchem die Beteiligten geladen werden. Die Teilnahme am Termin ist freigestellt.
Die Ladung ergeht mit folgendem Hinweis: Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke liegen am Dienstag, dem 28.11.2023 und Mittwoch, dem 29.11.2023, im Rathaus Nidderau, Am Steinweg 1, Raum 22 (1. Obergeschoss), 61130 Nidderau, von 8.00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:30 Uhr zur Einsicht für die Beteiligten aus.
Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde werden zur Auskunftserteilung anwesend sein.
Jeder Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes, in dem die Grundstücke mit Bezeichnung, Größe und Wert nachgewiesen sind. Die Teilnehmer werden
gebeten, die Angaben in den Auszügen zu überprüfen und Unstimmigkeiten oder Veränderungen (Eigentumswechsel) der Flurbereinigungsbehörde mitteilen. Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können im Anhörungstermin am 30.11.2023 schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Schriftliche Einwendungen sind bis zum 15.12.2023, spätestens bis zur Feststellung der Wertermittlungsergebnisse der Flurbereinigungsbehörde zuzuleiten.
Beteiligte, die am Termin verhindert sind, können sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehen Bevollmächtigen vertreten lassen. Vollmachtsvordrucke sind bei der Flurbereinigungsbehörde kostenlos erhältlich. Eine Entschädigung für Zeitversäumnis oder Verdienstausfall durch die Wahrnehmung des Termins kann nicht gewährt werden.
In dem Anhörungstermin am 30.11.2023 werden auch Ausführungen über die Durchführung des Verfahrens, insbesondere über die Abfindungswünsche, Abfindungsvereinbarung und die Zuteilung der neuen Grundstücke gemacht.
Bekanntmachung
Die Ladung zum Anhörungstermin am 30.11.2023 wird in der Flurbereinigungsgemeinde Stadt Nidderau und in den angrenzenden Städten Bruchköbel und Niddatal sowie in den
Gemeinden Altenstadt, Hammersbach, Limeshain und Schöneck öffentlich bekanntgemacht.
Darüber hinaus ist die Ladung über die Internetadresse www.hvbg.hessen.de/VF2531 abrufbar.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse htttps://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Amt für Bodenmanagement Büdingen
- Flurbereinigungsbehörde -
Nidderau, den 30.10.2023

