Herr Michael Kaatz hat sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung und den Ortsbeirat Heldenbergen für die Freie Wählergemeinschaft Nidderau, FWG Nidderau, mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Gemäß § 34 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) wurden die nächsten noch nicht berufenen Bewerber des Wahlvorschlags der FWG Nidderau berufen. Diese haben auf ihre Anwartschaft auf einen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nidderau verzichtet, weshalb der Wahlvorschlag erschöpft ist. Ebenfalls ist für den Ortsbeirat Heldenbergen der Wahlvorschlag erschöpft.
Gemäß § 34 abs. 3 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) stelle ich fest, dass die Sitze von Herrn Kaatz in der Stadtverordnetenversammlung und im Ortsbeirat Heldenbergen
unbesetzt
bleiben.
Gegen diese Feststellung kann aufgrund des § 25 KWG jeder Wahlberechtigte innerhalb von zwei Wochen, vom ersten Tag der Bekanntmachung gerechnet, Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Stadt Nidderau, Am Steinweg 1, 61130 Nidderau, einzulegen.
Nidderau, den 15.08.2023
Philipp Meißner
Wahlleiter