Der Wahlausschuss der Stadt Nidderau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.07.2023 das endgültige Abstimmungsergebnis des Bürgerentscheids „Rettet unsere Nidderaue!“ in Nidderau – Wir möchten die Wahl haben! am 02.07.2023 festgestellt.
Zur Entscheidung stand die Frage:
Sind Sie dafür, dass der Beschluss zur „Umsetzung des Auenkonzepts“ Aktenzeichen AT82/2022 der Stadtverordnetenversammlung, Stadt Nidderau vom 01.12.2022 aufgehoben wird und stattdessen ausschließlich eine Beschilderung und die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie durchgeführt werden?
Das endgültige Abstimmungsergebnis lautet:
- Zahl der Stimmberechtigten: 16.128
- Zahl der Abstimmenden: 6.600
- Zahl der gültigen Stimmen: 6.577
- Zahl der ungültigen Stimmen: 23
Von den gültigen Stimmen entfielen auf
„JA“ 3.847
„NEIN“ 2.730
Die Mehrheit der gültigen Stimmen lautet somit auf „Ja“. Diese Mehrheit der „Ja“-Stimmen entspricht weniger als 25 % der Stimmberechtigten. Der Bürgerentscheid ist somit nicht beantwortet, da die gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl der Stimmen (Quorum = 4.032) nicht erreicht wurde. Die 3.847 „Ja“-Stimmen entsprechen nur einem Anteil von 23,85 % der Stimmberechtigten.
Gemäß dem § 8 b Satz 6 Hessische Gemeindeordnung (HGO) hat somit die Stadtverordnetenversammlung die Angelegenheit zu entscheiden.
Nidderau, den 04.07.2023
Philipp Meißner
Wahlleiter