Feststellung eines Nachrückers in die Stadtverordnetenversammlung


Frau Anette Abel hat ihr Mandat in der Stadtverordnetenversammlung für die Freie Wählergemeinschaft Nidderau, FWG Nidderau, zum 02.06.2023 niedergelegt. Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) wurde

Herr Michael Kaatz, Jenny-Rothschild-Straße 9, 61130 Nidderau,

als Nachrücker festgestellt und für die Freie Wählergemeinschaft Nidderau, FWG Nidderau, in die Stadtverordnetenversammlung berufen.

Gegen diese Feststellung kann aufgrund des § 25 KWG jeder Wahlberechtigte innerhalb von zwei Wochen, vom ersten Tag der Bekanntmachung gerechnet, Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Stadt Nidderau, Am Steinweg 1, 61130 Nidderau, einzulegen.

Nidderau, den 21.06.2023

Philipp Meißner

Besonderer Wahlleiter