Amtliche Bekanntmachung der Stadt Nidderau
Feststellung eines Nachrückers in die Stadtverordnetenversammlung


Frau Melanie Jung hat ihr Mandat in der Stadtverordnetenversammlung für die Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD, mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) wurde Herr Udo Fehre, Leopold-Wertheimer-Straße 4, 61130 Nidderau, als Nachrücker festgestellt und für die Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD, in die Stadtverordnetenversammlung berufen. 

Gegen diese Feststellung kann aufgrund des § 25 KWG jeder Wahlberechtigte innerhalb von zwei Wochen, vom ersten Tag der Bekanntmachung gerechnet, Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Stadt Nidderau, Am Steinweg 1, 61130 Nidderau, einzulegen. 

Nidderau, den 19.06.2023 


Philipp Meißner 

Besonderer Wahlleiter