Öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 – 2028


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nidderau hat in der Sitzung am 01.06.2023 einen Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 – 2028 gefasst.

Die aufgestellte Vorschlagsliste wird in der Zeit vom 07.06.2023 bis 16.06.2023 zu jedermanns Einsichtnahme im Schaukasten neben dem Rathaus der Stadt Nidderau, Am Steinweg 1, 61130 Nidderau ausgehängt.

Gegen die Vorschlagsliste kann gem. § 37 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll beim Ordnungsamt der Stadt Nidderau Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in der Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach den §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

 

 

 

Magistrat der Stadt Nidderau

06.06.2023

 

Andreas Bär

Bürgermeister