Amtliche Bekanntmachung Fundsachen


Aufforderung der Berechtigten im Hinblick auf Fundsachen gemäß § 980 BGB

(Bürgerliches Gesetzbuch)

 

 

Beim Fundbüro der Stadt Nidderau Tel. 06187/299-0 wurden in den Monaten Juli bis Dezember 2022 folgende Fundgegenstände abgegeben:

 

 

•           3 Fahrräder

•           2 Geldbörsen mit Inhalt

•           2 Handys

•           2 Fahrradtaschen

•           1 iPod

•           Diverse Schmuckstücke

•           diverse Schlüssel/Schlüsselbunde

 

 

Wer Eigentums- oder Besitzrechte geltend machen will, wird hiermit öffentlich aufgefordert, seinen Anspruch bis zum 30. Juni 2023 anzumelden.

 

Sollte dies bis zum o. a. Termin nicht geschehen, so verliert er nach den Regelungen über Fundsachen (§ 965 ff. BGB) sein Eigentumsrecht an der betreffenden Fundsache.

 

 

Magistrat der Stadt Nidderau

30.05.2023

 

Andreas Bär

Bürgermeister