Öffentliche Bekanntmachung über den Tag und den Gegenstand des Bürgerentscheids in der Stadt Nidderau


  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nidderau hat gemäß § 55 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. I S. 915), durch Beschluss vom 23. März 2023 bestimmt, dass der Bürgerentscheid

 

„Rettet unsere Nidderaue!“ in Nidderau – Wir möchten die Wahl haben!

 

gemäß § 8b HGO in der Stadt Nidderau zulässig ist und der Tag der Abstimmung am

 

Sonntag, dem 2. Juli 2023

 

stattfindet.

 

  1. Die im Bürgerentscheid zu entscheidende Frage lautet (vgl. § 55 Abs. 2 Nr. 2 KWG):

 

„Sind Sie dafür, dass der Beschluss zur „Umsetzung des Auenkonzepts“ Aktenzeichen AT82/2022 der Stadtverordnetenversammlung, Stadt Nidderau vom 01.12.2022 aufgehoben wird und stattdessen ausschließlich eine Beschilderung und die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie durchgeführt werden?“

 

  1. Erläuterungen des Magistrats (vgl. § 55 Abs. 2 Nr. 3 KWG):

 

3.1. Die Antragsteller vertreten folgende Auffassung (Begründung der Antragsteller):
Nach der Meinung der Vertrauenspersonen hätte die Umsetzung des gesamten Konzepts, vor allem aber der Bau der Brücke sowie der Ausbau des Rundweges um die Nidderaue zur Folge, dass die Natur gestört wird, dort lebende Tiere verdrängt werden sowie die Brut- und Setzzeit dauerhaft gestört wird. Des Weiteren muss der Meinung der Vertrauenspersonen nach durch mehr Besucher/innen mit einer erhöhten Verschmutzung durch Müll gerechnet werden.
Die Umsetzung des Konzepts zur Aufwertung und Beruhigung der Nidderaue im Bereich des Flurbereinigungsverfahrens Nidderau Uferrandstreifen VF 2531 mit den erforderlichen Investitionen wurde auf der Stadtverordnetenversammlung am 01.12.2022 (siehe Aktenzeichen AT82/2022) in den folgenden acht Punkten beschlossen:
1. Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gemäß dem Konzept einschließlich der Renaturierung der Altarme.
2. Die Verbreitung des vorhandenen Geh- und Radweges zwischen Mühlstraße und Alloheim.
3. Den Ausbau des Weges ab Alloheim über die Brücke bis zum asphaltierten Weg Richtung Bahnhofstraße mit hellem Asphalt (wie in Grünachse).
4. Den Ausbau der verbliebenen Wegabschnitte auf der Bahnhofseite nach Heldenbergen mit hellem Asphalt.
5. Zur Förderung des ÖPNV und der Nahmobilität den Bau einer Brücke über die Aue zur Erschließung des Bahnhofes von der Neuen Mitte. Die Beleuchtung ist dabei insektenfreundlich auszuführen. Die Brücke dient der Besucherlenkung und der Verbindung der, das Landschaftsschutzgebietes umschließenden, Wege.
6. Infotafeln und Hinweisschilder auf den Wegen um die Aue aufzustellen, um den Menschen die sensiblen Bereiche der Natur näher zur bringen und Verständnis für den Schutz der Aue zu wecken.
7. Neben den im Konzept geplanten Hundewiesen in Windecken eine weitere in Heldenbergen einzurichten.
8. Dass die Verwaltung mit der Einholung der notwendigen Fördermittel beauftragt wird. Insbesondere die Umsetzung der späteren kostenintensiven Teilprojekte sind unter den Vorbehalt einer Fördermittelzusage zu stellen.

Nach der Meinung der Vertrauenspersonen hätte die Umsetzung des gesamten Konzepts, vor allem aber der Bau der Brücke (Punkt 5) sowie der Ausbau und die Asphaltierung des Rundweges um die Nidderaue (Punkte 2, 3, 4) zur Folge, dass die Natur gestört wird, dort lebende Tiere verdrängt werden sowie die Brut- und Setzzeit dauerhaft gestört wird. Des Weiteren muss der Meinung der Vertrauenspersonen nach durch mehr Besucher/innen mit einer erhöhten Verschmutzung durch Müll sowohl auf den Wegen als auch auf und unter der Brücke gerechnet werden. Die Nutzung von Hundewiesen (Punkt 7) ist nicht für jeden eine adäquate Alternative. Die europäische Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG muss selbstverständlich gemäß dem Maßnahmenprogramm Hessens umgesetzt werden (Punkt 1). Infotafeln und Hinweisschilder (Punkt 6) fördern die Sensibilisierung des Besuchers, die Aue zu schützen. Zudem möchten wir weitere Sensibilisierungsmaßnahmen anregen wie z.B. Informationsbroschüren für Hundehalter.

 

3.2.  Kostendeckungsvorschlag der Antragsteller:
Es entfallen die Kosten für die Errichtung von über 4 Millionen Euro. Durch den Wegfall der Maßnahme ist nicht von einem Einnahmeausfall für die Stadt Nidderau auszugehen, jedoch von geringeren Unterhaltungskosten für Brücke und Rundwege (z. B. keine zusätzlichen Leerungen von Mülleimern, keine Reparaturen, Wartungen, etc.).

 

3.3. Demgegenüber vertreten Magistrat und Stadtverordnetenversammlung die folgende Auffassung:
Der Magistrat widerspricht der dargestellten Begründung des Bürgerbegehrens „Rettet unsere Nidderaue“. Der Titel des Begehrens vermittelt, dass durch das Begehren „die Aue gerettet“ und durch den Beschluss der Stadtverordneten die Aue "zerstört" werde.

 

Die aktuelle Störungssituation mit zahlreichen Trampelpfaden quer durch die Wiesen und entlang der besonders sensiblen Uferrandstreifen wird in der Darstellung des Bürgerbegehrens ignoriert. Aufgrund der Tatsache, dass rund um diesen Auenbereich die Bevölkerung noch zunimmt und demzufolge die Störungen noch weiter verschärft werden, hat die Stadt Nidderau im Rahmen ihrer Planungshoheit das Konzept zur Beruhigung der Nidderaue erarbeitet. Dieser Konzeptentwurf wurde schon frühzeitig mit den zu beteiligenden Behörden, denen die Überwachung der Landschaftsschutzgebiete obliegt, abgestimmt. Das Konzept gilt als Planungskonsens für weitere erforderliche Verfahren.

 

Wenn der bauliche Eingriff mit der Öffnung des Altarms, der Errichtung der Querung und dem Ausbau des Rundweges abgeschlossen ist, kann sich die Natur deutlich ungestörter entwickeln. Durch die attraktive Wegegestaltung und einer gezielten Besucherlenkung, nimmt die Belastung des Auenbereiches entgegen der Darstellung der Vertrauensleute deutlich ab. Hierzu gehören: Infotafeln, Sitzgelegenheiten, aber auch Gräben zur Zugangsverwehrung, verbunden mit einer deutlichen Verkürzung des Fußweges zwischen dem Bahnhof Nidderau - der Bertha v. Suttner Schule und der Neuen Mitte mit Einkaufmöglichkeiten und Dienstleistungszentrum.

 

Die Nidderaue wird aus entsprechender Distanz erlebbarer, besonders für mobilitätseingeschränkte Menschen oder Familien mit Kinderwagen werden neue Spaziermöglichkeiten am Rande des Landschaftsschutzgebietes erschlossen

 

Trotz der Präsenz dieses Themas "Auenberuhigung" in allen Nidderauer Medien sowie der von den Vertrauensleuten vorgeschlagenen Verteilung von Infobroschüren an die Hundehaltenden, ist aktuell keine Verbesserung der Ist - Situation erkennbar. Daher ist davon auszugehen, dass ein umfangreicheres Konzept benötigt wird, um die Aue nachhaltig zu retten, bzw. zu schützen.

 

Um den Hundehaltenden in Nidderau attraktive Alternativen zu bieten, sieht das Konzept daher auch zwei Hundewiesen in unmittelbarer Nähe der Spazierwege vor, die den freien Auslauf der Vierbeiner ermöglichen.

 

Die Zunahme der Vermüllung auf den Wegen ist ein generelles Problem in Stadtgebieten. Durch bessere Wegeführungen mit entsprechenden Entsorgungsmöglichkeiten und Aufklärung kann dem entgegengewirkt werden. Die pädagogische Komponente des Auenkonzeptes versucht durch gezielte Information über den schützenswerten Auenbereich die Besucher hier weiter zu sensibilisieren.

 

Verbunden mit den Verbesserungen für den klimafreundliche Fuß- und Radverkehr und der Anbindung an den Kreuzungsbahnhof Nidderau - Heldenbergen wirkt die Umsetzung dieses Konzeptes breit in den Schutz des Gewässers Nidder, der Auenlandschaft, der Biodiversität und des Klimas in Nidderau.

 

 

Nidderau, den 27.03.2023

 

Stadt Nidderau

Der Magistrat

 

 

Andreas Bär

Bürgermeister